Grundsätzliches zur Ausgliederung

Ein Gast-Kommentar von “Kerberos”

Ein zweifellos gelungener Coup von Finanzvorstand Frank Wettstein, der aus einem Chaos ein übersichtliches Chaos mit Aussicht auf Besserung geschaffen hat.“ schrieb ein Journalist als Resümee in Sachen „Stadion-Anleihe“. Beim lesen solcher Statements denkt man eigentlich unweigerlich eher an den Kommentar eines limitierten Users, denn an den Blog eines Berufs-Journalisten. Sorry; aber da drängt sich einem wirklich die Frage auf, wie kann man mit solch einem Geschreibsel eigentlich seine Familie ernähren. Ja; die Finanzen beim HSV sind nicht einfach und einige Protagonisten des HSV geben sich augenscheinlich alle erdenkliche Mühe, eine in sich bereits komplizierte Materie als undurchdringbares Zahlengewirr zu kommunizieren. Aber; „Etwas“ nicht zu verstehen kann doch einen Berufs-Journalisten nicht legitimieren, einfach irgendeinen unausgegorenen Unfug zu schreiben – und leider ist dies nur ein Beispiel von Vielen und dieser Journalist kein Einzelfall.

Es besteht offenkundig eine allgemein verbreitete Erfordernis, die Grundlagen der Ausgliederung der HSV Fußball AG einfach ein Mal verständlich darzulegen. Es macht schlicht keinen Sinn, sich ohne die erforderlichen Grundkenntnisse mit den Gründen, Erfordernissen, Notwendigkeiten, Auswirkungen oder Konsequenzen aktueller Finanz-Aktionen der HSV Fußball AG auseinander zu setzen. Dies ist die Intention dieses Gast-Blogs, wobei hier mehr Wert auf die Lesbarkeit und die Verständlichkeit des Textes gelegt werden soll, als auf juristische Finessen.

Die HSV Fußball AG wurde mit einem Grundkapital in Höhe von € 3.500.000 „gegründet“, wobei 1 Aktie ein Nennwert von € 1,- zugeschrieben ist; mithin gab es also mit der „Gründung“ der HSV Fußball AG genau 3.500.000 Aktien, die sich vollständig im Besitz des HSV-Vereins befanden und auch heute noch befinden.

Bei den Aktien der HSV Fußball AG handelt es sich ausnahmslos um vinkulierte Namens-Aktien. Konkret bedeutet dies, dass es zur Übertragung von Aktien der HSV Fußball AG von einem „Inhaber“ auf einen anderen „Inhaber“ stets der Zustimmung der Hauptversammlung der HSV Fußball AG bedarf.

Neben dem Grundkapital in Höhe von € 3.500.000 hat die HSV Fußball AG noch mit Gründung ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 1.750.000. Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der HSV Fußball AG vom 27.05.2014 wurde der Vorstand der HSV Fußball AG für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das Grundkapital der HSV Fußball AG durch die Ausgabe „neuer“ Aktien mit einem Nennwert zu € 1,- um ins Gesamt € 1.750.000 zu erhöhen. Für eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe „neuer“ Aktien unter Ausnutzung eines genehmigten Kapitals bedarf es jeweils lediglich noch der Zustimmung des Aufsichtsrats; nicht jedoch mehr der Zustimmung der Hauptversammlung der HSV Fußball AG.

Wird die Kapitalerhöhung der HSV Fußball AG unter vollständiger Ausnutzung des genehmigten Kapitals in der Zukunft abgeschlossen sein, so wird das Grundkapital der HSV Fußball AG letztendlich € 5.250.000 betragen. Es werden also 5.250.000 Aktien zum Nennwert von € 1,- ausgegeben sein und – sofern der HSV-Verein selbst keine „jungen“ Aktien erwerben wird – werden 3.500.000 Aktien im Besitz des HSV-Vereins sein. Damit wäre der HSV-Verein an der HSV Fußball AG dann nur noch zu 66,66% beteiligt.

Dieser Sachverhalt ist (und war bereits vor dem Beschluss zur Ausgliederung) allgemein bekannt; er wurde auch den Mitgliedern des HSV-Vereins vor dem Ausgliederungsbeschluss mehrfach von verschiedener Seite hinreichend kommuniziert. Ein kleiner Teil der Mitglieder wollte es nicht hören und der vermutlich weitaus größere Teil der Mitglieder hatte es wohl gar nicht erst verstanden. Ebenso wie die möglichen wirtschaftlichen und insbesondere rechtlichen Umstände, die es dem HSV-Verein unmöglich machen könnten, zur Aufrechterhaltung seiner 75%-Beteiligung an der HSV-Fußball AG, selbst „junge“ Aktien zu erwerben oder die Ausgabe „junger“ Aktien bis zur Höhe des genehmigten Kapitals an Dritte zu verhindern.

Warum aber ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 1.750.000? Es wäre doch ein Einfaches gewesen, statt eines genehmigten Kapitals von € 1.750.000 eben einfach „nur“ ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 1.166.000 durch die Hauptversammlung der HSV Fußball AG zu beschließen. Dann wären bei vollständiger Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Gesamt 4.666.000 Aktien der HSV Fußball AG ausgegeben, von denen sich 3.500.000 Aktien im Besitz des HSV-Vereins befunden hätten. Dies hätte dem HSV-Verein die „geforderte“ Beteiligung an der HSV Fußball AG von 75,01% (und somit eine ¾-Mehrheit in der Hauptversammlung) ohne die Notwendigkeit des Erwerbs „junger“ Aktien unter allen erdenklichen wirtschaftlichen und rechtlichen Eventualitäten gesichert.

Vielleicht etwa, weil nach der 50+1 Regel der DFL später 3.500.000 die Hälfte von 7.000.000 sein wird und 1.750.000 die Hälfte von 3.500.000 ist und dies später dann zu einem Viertel von 7.000.000 wird? Ist es tatsächlich möglich, dass hier ein moderner ´Adam Ries´ mit Not-Abitur die Satzung der HSV Fußball AG ausgearbeitet haben sollte?

Dies ist wohl kaum glaubhaft. Aber stellt man die Frage nach dem „Warum“, so erhält man tatsächlich nicht selten zur Antwort: „shit happens“. Das ist natürlich vollendeter Unsinn. Denn selbstverständlich könnte selbst heute noch die Hauptversammlung der HSV Fußball AG, in der der HSV-Verein aktuell eine Mehrheit von 85,65% hat, diesen „unerfreulichen Umstand“ mit einem einfachen Satzungsbeschluss beseitigen. Von dem einst genehmigten Kapital in Höhe von € 1.750.000 wurden aktuell erst € 586.322 durch die Ausgabe „junger“ Aktien ausgenutzt. Die HSV Fußball AG hat aktuell also noch ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 1.163.678. Dieses könnte schlicht durch die Hauptversammlung der HSV Fußball AG auf € 579.678  reduziert werden und das Problem wäre gelöst. Eine Beschlussfassung in der Hauptversammlung der HSV Fußball AG über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals – das wär es dann auch schon!

In der Konsequenz hätte dieser sehr einfach zu fassende Beschluss zur Folge: € 3.500.000 (ursprüngliches Grundkapital) + € 586.322 (Grundkapital aus bereits erfolgter Kapitalerhöhung) ergeben ein aktuelles Grundkapital der HSV Fußball AG in Höhe von € 4.086.322. Zuzüglich des (nun korrigierten) genehmigten Kapitals in Höhe von € 579.678 ergäbe sodann nach vollständiger Ausnutzung und Ausgabe aller „jungen“ Aktien am Ende ein Grundkapital der HSV Fußball AG von € 4.666.000; davon wären € 3.500.000 im Besitz des Vereins = mithin also gesichert immer mindestens 75,01%.

Um es abschließend ganz deutlich zu formulieren. Der HSV-Verein hat hier alle Möglichkeiten selbst in der Hand. Wenn der HSV-Verein die „Korrektur“ des genehmigten Kapitals der HSV Fußball AG vornehmen möchte, so kann er dies ohne Mitwirkung des Vorstands, Aufsichtsrats oder der weiteren Eigentümer der HSV Fußball AG. Es obliegt einzig dem HSV-Verein, entsprechend zu handeln. Warum aber handelt der HSV-Verein nicht dementsprechend; warum beseitigt der HSV-Verein nicht mit einem einfachen Beschluss in der Hauptversammlung die latente Gefahr, dass der HSV-Verein seine ¾-Mehrheit in der HSV Fußball AG durch eine nicht mehr steuerbare Ausnutzung des genehmigten Kapitals und der unkontrollierbaren Ausgabe von „jungen“ Aktien an Dritte verlieren könnte?

Eine plausible und befriedigende Antwort auf diese Frage wird es wohl nicht geben.

Von | 2016-09-06T07:26:24+02:00 6. September 2016|Allgemein|17 Kommentare

17 Comments

  1. leonardo63 6. September 2016 um 08:18 Uhr

    Moinsen,

    mathematisch simple Zusammenhänge schlüssig erläutert.

    Das allgemeine Unverständnis begründet sich offenbar mangels Willen darauf die richtigen Schlüsse aus dem Vorhandenen zu ziehen.

    Eine mögliche Antwort auf die gestellte Frage : derzeit interessiert es niemanden .. weder den Verein noch irgendwelche “Investoren”. Die bisher gezeichnete Kapitalerhöhung kann doch nur als Desinteresse bewertet werden. Wer holt sich denn einen wertlosen, lahmen und zudem führungslosen Ackergaul ins Portfolio. Ich jedenfalls nicht.

    Es ist zu befürchten, dass das im Verein ähnlich gesehen werden könnte und deshalb keine Notwendigkeit gesehen wird es kurz- oder mittelfristig zu ändern. Am vorausschaudenen Handeln seitens des Vereines habe ich große Zweifel.

    • Saschas Alte Liebe 6. September 2016 um 08:42 Uhr

      war vorausschauende Handlungsfähigkeit seitens des Vereins je von allen beabsichtigt ?
      oder wurde nur ein manipulierbar träger Zugochse für die Mitgliedermasse gebraucht, der bedarfsweise an der Nase herumführbar ist ?

  2. Saschas Alte Liebe 6. September 2016 um 08:34 Uhr

    moin.
    Aber sicherlich gibt es doch eine Reihe plausibler Vermutungen, warum er das nicht tut, der HSV-Verein, oder !?
    Da hast Du wohl selbst den limitiertesten shockpink-bebrillten Happy HSV Hüpfer mit dieser unliebsam trockenen Materie ganz feucht gemacht – nun befriedige die gierige Masse !
    Es könnte doch den einen oder anderen aus der Düsternis erlösen und erwecken. Jeder wiederbelebte Zombie kann ein guter kritischer Fan sein.

    • Kerberos 6. September 2016 um 09:20 Uhr

      .
      Nun warte doch ab; es gibt doch noch so Vieles aus der Abteilung “unerklärbar”.
      .

      • Saschahsv 7. September 2016 um 20:54 Uhr

        Braucht man denn unbedingt eine 3/4 mehrheit?
        Dies würde ja nur dazu dienen seinen alleinigen willen bei entscheidungen durchzudrücken
        Wenn man jetzt keine 3/4 mehrheit mehr hat und dritte auch noch etwas zu sagen haben…was sie schließlich auch möchten wenn sie anteile erwerben dann hat das wiederum den vorteil, dass entscheidungen, die gefällt werden müssen oder sollen von verschiedenen blickwinkeln betrachtet werden. So würde zwar die alleinige entscheidungsgewalt nichtmehr nur beim hsv-verein liegen…aber wäre dass denn grundsätzlich so schlimm? Gerade wenn man sich die letzten jahre anschaut, wo der verein bei so ziemlich jeder entscheidung danebenlag?!
        Meiner meinung nach kann es nur besser werden 😉

        • Kerberos 8. September 2016 um 08:42 Uhr

          .
          Es ist nicht die Frage, ob man eine 3/4-Mehrheit braucht. Ich bin persönlich sogar der Meinung, dass auch die 50+1-Regelung der DFL Unfug ist, zumal die ganzen Ausnahmen (Werksverein, Traditionsinvestor) sowie Umgehungskonstellationen (RB Leipzig) zu einer nicht hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrung führen.
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          In erster Linie geht es hier jedoch um die Frage, ob die Repräsentanten des Vereins die Beschlusslage der Mitgliederversammlung ignorieren dürfen.
          .
          In zweiter Linie ist zu hinterfragen, ob es bei eigentlich nur 1 Investor sinnvoll ist, daß diesem eine Sperrminorität von 30% zufallen könnte. Dies würde den HSV, selbst bei sportlichem Erfolg in der Zukunft, für weitere Investoren bedeutend unattraktiver machen. So sehe ich 2 Investoren mit je 24,5% oder 3 Investoren mit je 12% als vollkommen unproblematisch an, denn die Investoren untereinander hätten hier das gleiche Gewicht – und das ist wichtig.
          .

  3. Saschas Alte Liebe 6. September 2016 um 09:06 Uhr

    “der Lage Herr werden” – in welchem/wessen Sinne Herr werden ?
    Wessen Klinge schärft er, der Wetzstein ?
    Und bis wann sind willfährige Bremser noch nützlich in den richtigen Positionen ?
    Wie einfach werden einfache Mitglieder zu einfachen Figuren im Strategiespiel ?
    Spuk ?

  4. Skeptiker 6. September 2016 um 12:32 Uhr

    @Kerberos : Es bleibt für mich die Frage, warum das damals so konstruiert wurde. Wirklich alles nur ein dummer Zufall? Beim HSV ist man ja einiges an unausgegorenen Entscheidungen gewohnt, aber es fällt mir in diesem Fall schwer, nur an einem dummen Zufall zu glauben. Warum wurde das so gemacht?

    • Kerberos 6. September 2016 um 13:38 Uhr

      .
      Skeptiker; ich war nicht dabei.
      .
      Die Satzung der HSV Fußball AG wurde von den Eigentümern am 27.05.14 in der Hauptversammlung beschlossen. Verantwortlich waren also für den HSV-Verein E. Jarchow & Consorten – die sind ja nun mit Dank und Blumen unter Beifall von den Mitgliedern des Vereins entlastet worden – sowie der damals amtierende Aufsichtsrat des HSV-Vereins.
      .
      Der Entwurf der Satzung der Fußball AG mit dem Ausweis eines genehmigten Kapital von € 1.750.000 wurde den Mitgliedern bereits VOR der Abstimmung der Ausgliederung informell als Anhang der Ausgliederungsdokumentation zur Kenntnis gegeben; der Entwurf wurde also federführend von der Initiative HSV Plus selbst ausgearbeitet. Dieser Satzungsentwurf war jedoch zu keiner Zeit Inhalt der Ausgliederungsvereinbarung oder Gegenstand der Abstimmung durch die Mitgliederversammlung des HSV-Vereins.
      .
      Inhalt des Ausgliederungsvertrages war hingegen zweifelsfrei die 25%-Sperr-Klausel für die Beteiligung Dritter mit dem Vorbehalt der Genehmigung durch einen weiteren Beschluss der Mitgliederversammlung bei weiteren Beteiligungen. Ohne einen solchen weiteren Beschluss einer Mitgliederversammlung hätte das genehmigte Kapital eben auf € 1.166.666 beschränkt sein müssen.
      .
      Warum der HSV-Verein letztendlich eine dem Ausgliederungsbeschluss zuwiderlaufende Satzung für die HSV Fußball AG beschlossen hat und dies bis heute noch nicht korrigiert hat, lässt sich wohl nur auf einer Mitgliederversammlung klären.
      .

  5. Skeptiker 6. September 2016 um 16:26 Uhr

    Das Thema ist interessant. Ich habe mal versucht, mich in die Thematik einzuarbeiten, und mir die Satzungen von HSV-Verein und HSV-AG durchgelesen. Wenn ich es richtig verstanden habe, ansonsten bitte korrigieren, Kerberos, ist der Verein als Mehrheitsaktionär in der Frage, ob sein Stimmrechtsanteil in der AG auf unter 75 % + 1 sinken kann, von der Zustimmung der MV des Vereins abhängig. Wenn es einen solchen Beschluss nicht gegeben hat, dürfte der Verein als Aktionär in der Hauptversammlung der AG der Satung der AG, in der der Vorstand der AG ermächtigt wird, das Kapital um 1.750.000 € zu erhöhen, gar nicht zugestimmt haben. Das Präsidium des Vereins hätte demnach hier einen Verstoß gegen die Satzung des Vereins begangen. Richtig verstanden?

  6. Skeptiker 6. September 2016 um 17:55 Uhr

    Kann man dann dem damals verantwortlichen Präsidium noch rechtlich habhaft werden? Oder ist mit der erfolgten Entlastung der Personen durch die MV des Vereins diesbezüglich alles gelaufen?

    • Kerberos 6. September 2016 um 20:35 Uhr

      .
      Mit erteilter Entlastung ist der Drops grundsätzlich gelutscht.
      .
      Hier ist aber noch gar kein Schaden eingetreten. Nur hätte man bei einer Nichtentlastung mit den Personen des “Altvorstands” eben noch Leute, die auf eine Korrektur dringen müssten, bevor ein Schaden entsteht – zumindest, wenn Ihnen die Konsequenzen aufgezeigt würden. Einen nichtentlasteten “Altvorstand” hätte man sozusagen “instrumentalisieren” können. Jetzt fühlt sich natürlich keiner mehr verantwortlich; frei nach dem Motto, ich bin es ja nicht gewesen.
      .

  7. Skeptiker 6. September 2016 um 22:27 Uhr

    Du schreibst, dass den Mitgliedern vor dem Ausgliederungsbeschluss das mögliche Problem der Stimmrechtsanteile kommuniziert wurde. Das bedeutet ja, dass dieses Problem schon damals bekannt war. Von wem wurde das kommuniziert? Auch vom damaligen Präsidium oder HSVPlus Initiatoren? Weißt du, ob es auf der damaligen Mitgliederversammlung Thema war?

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