Vergesst doch endlich dieses EBITDA

Ein Gastblog von Kerberos

… denn diese einstmals am „Neuen Markt“ so glorifizierte Kennzahl wurde einzig dafür kreiert, Unternehmensverluste zu verschleiern und Investoren gewogen zu stimmen. Und wer in Sachen Geschäftszahlen des HSV mit dem EBITDA (= Gewinn ohne Berücksichtigung von Steuern, Zinsen und Abschreibungen) argumentiert, glaubt auch, dass ein Fußballverein keine Fußballmannschaft braucht.

Ein einfaches Beispiel mag dies verdeutlichen: gekauft wird ein Spieler für 10 Mio. Dies hat keinen Einfluss auf Gewinn und Verlust. Für die Bilanz werden dem immateriellen Sachvermögen +10 Mio. zugeschrieben; die dazugehörige Gegenbuchung erfolgt als Ausgabe (nicht als Aufwand) mit -10 Mio. an Kasse. Der Erwerb des Spielers ist gewinn-/verlustneutral; es erfolgt ist hier lediglich ein Austausch der Vermögenswerte 1:1 (Geld ./. Spieler). Im EBIDTA verändert sich also auch nichts, da kein Aufwand vorliegt (und Zu- und Abschreibungen im EBITDA nicht berücksichtigt werden).

Der Spieler floppt und wird sehr kurzfristig für 5 Mio. wieder verkauft. Die Einnahme von 5 Mio. wird in der Bilanz an Kasse verbucht und die dazugehörige Gegenbuchung erfolgt mit +5 Mio. als Erlös aus Spieler-Transfer. Im EBITDA wird der Erlös aus Transfer ebenfalls mit +5 Mio. ausgewiesen.

Im immateriellen Sachvermögen der Bilanz steht nun natürlich noch mit 10 Mio. ein Spieler, der (da ja verkauft) gar nicht mehr da ist. Hier ist also noch eine außerplanmäßige Abschreibung von 10 Mio. vorzunehmen, so dass dieses immaterielle Sachvermögen wieder 0,- ausweist (Egalisierung der Zuschreibung von 10 Mio. vom Erwerb des Spielers). Die hierzu gehörende Gegenbuchung erfolgt in der Bilanz mit -10 Mio. als Aufwand aus Abschreibung. Im EBITDA wird dies NICHT ausgewiesen, da per Definition des EBITDA der Aufwand aus Abschreibungen im EBITDA nicht berücksichtigt wird.

In der Bilanz steht nun dem Transfer-Erlös von +5Mio. (Spielerverkauf) ein Aufwand aus außerplanmäßigen Abschreibungen von -10 Mio. (Spielerkauf) gegenüber. Das Bilanzergebnis weist also für diesen Geschäfts-Vorfall einen Verlust von mithin -5 Mio. aus. Ein Ergebnis, das leicht nachvollziehbar der Realität entspricht.

Hiergegen wird jedoch für das selbe Bilanzergebnis von -5Mio. ein positives EBITDA von +5 Mio. ausgewiesen – schlicht, weil eben der Aufwand aus Abschreibungen im EBIDTA keine Berücksichtigung findet. Und da besitzt ein Finanz-Vorstand auch noch die Dreistigkeit, voller Stolz auf das positive EBITDA des HSV zu verweisen!

Und die rosa Hüpfer glauben diesen vollendeten Schwachsinn um das EBITDA auch noch, wobei eigentlich nur die Frage offen ist, ob die erdrückende Mehrzahl der Sport-Journalisten intellektuell noch unter den „Hirnbefreiten“ einzuordnen ist. JEDER Verkauf eines Spielers, ganz gleich wann und zu welchen Konditionen der Spieler gekauft wurde, erhöht das EBITDA um den vollständigen Verkaufserlös – hingegen KEIN Kauf eines Spielers, unbesehen der Konditionen, das EBITDA mindert. Heute einen Spieler für 10 Mio. gekauft und morgen schon wieder für 10 Mio. verkauft und Schwupps: EBITDA +10 Mio. Und obgleich außer der bilanziellen „Luftbuchung einer Nullnummer“ nichts passiert ist, schöpfen alle rosa Hüpfer sofort wieder neuen Mut auf eine hoffnungsvolle Zukunft. Der Hamburger Weg eben.

Wer in Sachen Geschäftszahlen des HSV mit einem positiven EBITDA argumentiert, der muss entweder vollständig ahnungslos sein (Fans + Journalisten) oder er will den Anderen ganz bewusst hinter die Fichte führen (Wettstein & Konsorten). Gegenüber diesen Finanz-Jongleuren sind Hütchen-Spieler doch wahrhaft Waisenknaben. Es ist allgemein bekannt und unzähligen seriösen Fach-Quellen zu entnehmen, dass dieses EBITDA selbst sehr leicht zu manipulieren ist und auch die Gefahr der manipulativen Nutzung sehr hoch ist.

Und so ist auch die immer wieder zu hörende Behauptung, das EBITDA würde das „operative Geschäft“ sehr gut abbilden, absoluter Nonsens. Denn im EBITDA werden auch die außerordentlichen Erträge eines Unternehmens ausgewiesen. Per Legaldefinition sind dies aber gerade jene Erträge, die eben nicht der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zuzurechnen sind. Konkret auf den Bilanzentwurf des HSV bezogen bedeutet dies, dass in dem ausgewiesenen EBITDA von +17.8 Mio. auch der Forderungsverzicht des K-M Kühne enthalten ist. Was bitte hat nun der „Gnadenakt“ eines Gönners mit dem „operativen Geschäft“ des HSV zu tun? Richtig; einfach gar nichts

Und genau aus diesem Grund gibt es die Kennzahl des „bereinigten EBITDA“ – aber die wird beim HSV denn doch lieber totgeschwiegen. Das bereinigte EBITDA ist das EBIDTA abzüglich von außerordentlichem Aufwand und Ertrag. Das bereinigte EBITDA des HSV (also das Bilanzergebnis ohne Steuern, Zinsen, Abschreibungen und ohne die „Spende“ des K-M Kühne) liegt nach den vorliegenden Zahlen des Bilanzentwurfs gerade noch bei +3.4 Mio. Einfach nur lächerlich bei ausgewiesenen Umsatzerlösen von 122.1 Mio und ganz unstrittig existenzgefährdend, denn der HSV muss alleine nur für die Fan-Anleihe und das Schuldschein-Darlehen jährlich Zinsen von 3.05 Mio tragen.

Und um es abschließend denn auch ganz deutlich gesagt zu haben: das Alles ist keine Raketenwissenschaft. Die Tricksereien des Märchenonkels F. Wettstein fallen eher unter die Rubrik der “plumpen Bauernfängerei” als unter die Begrifflichkeit intelligenter Bilanzkosmetik. Und daher ist es vor dem Hintergrund der ausgeübten Zivilberufe der Verantwortlichen auch kaum vorstellbar, dass die Mitglieder des AR und die Vorstände von AG und Verein nicht bestens informiert mit im Boot der „Großen Verarschung“ sitzen. Und als Krönung stellt sich dieser Seibelfreier H. Bruchhagen ganz ungeniert vor die Mikrofone und fordert allen Ernstes für diese Fußball-Klitsche auch noch Respekt ein?

Von | 2017-10-30T07:16:50+01:00 30. Oktober 2017|Allgemein|33 Kommentare

33 Comments

  1. steven-leonardo 30. Oktober 2017 um 08:13 Uhr

    Moinsen,

    erst einmal ein herzliches Dankeschön für diesen Gastbeitrag. Er war wie immer informativ und hat zumindest mir ein genauere Aufklärung ob der erwarteten Finanztricksereien verschafft.

    Leider ist ein immer wiederkehrendes Problem, dass der geneigten Fan aber so gar nicht an der Wahrheit interessiert ist. Er möchte weiterhin seine Lebenslüge leben .. man denke nur an die Reaktionen als der Herr Bruchhagen die Zahl von 300 mio Euro für den Neubau eines Stadion in den Raum hustete. Wie man daraus ableiten kann, dass die Bruchbude Volksparkstadion 300 mio. Euro wert sein soll, erschließt sich mir nicht.

    Naja, .. vielleicht einfach nur der Hunger nach irgendeiner wie auch immer gearteten halbwegs positiven Information zu seiner Lebenslüge. Erst einmal eine Befriedigung für die nächste Fastenzeit.

    • Gravesen 30. Oktober 2017 um 08:17 Uhr

      Du hast zu 100% Recht, eine bestimmte Klientel wird man mit Beiträgen wie diesen oder auch mit dem Rest des Blogs nicht erreichen, das ist aber auch gar nicht beabsichtigt. Ich finde es immer noch wichtig, dass es zumindest einen Blog im Umfeld des Vereins gibt, der immer und immer wieder darauf hinweist, was in diesem Klub nicht stimmt. Adressaten sind die rosa Hüpfer sicher nicht, aber die feiern bekanntlich auch nur noch ihre eigene Treue und ihren geilen Support und nicht mehr die Mannschaft.

      • Saschas Alte Liebe 30. Oktober 2017 um 09:06 Uhr

        Das ist mal wieder bestens gelungen !
        Und gehen die Lichter aus, werden’s die blinden Hüpfer nicht mal sehen.

      • Launi 30. Oktober 2017 um 09:57 Uhr

        Danke für diesen tollen Blog, irgendeiner muss auch mal den Finger in die Wunde halten – einzig die Verantwortlichen schert es nicht, da ausreichend dummes Volk zur Verfügung zu stehen scheint. Irgendwann kommt das böse Erwachen und für die einen wird eine Welt zu Grunde gehen, andere haben schon immer darauf hingewiesen und die Masse wird plötzlich immer schon darauf hingewiesen haben.

    • Alex 30. Oktober 2017 um 11:55 Uhr

      Was ich mich frage ist, wem der HSV nach Abstieg – wenn man sodann in Liga 3 am Millerntor oder in Norderstedt spielt – das Volksparkstadion verkaufen möchte. Für 300 Mio. 😉

      • Wenzel 30. Oktober 2017 um 20:36 Uhr

        Am Millerntor????
        Ich bin ja hier nur Gastleser, aber bevor es so weit käme, wäre G20 ein Pfadfindertreffen gewesen, und diesmal wäre auch ich dabei.

  2. Juan Pablo Sorin 30. Oktober 2017 um 09:19 Uhr

    Hallo Kerberos,
    vielen Dank für diesen aufschlussreichen Gastbeitrag, Bedauerlich dürfte nur sein, dass die entsprechenden Jubelrauten das nicht zu Gesicht bekommen werden bzw das nicht verstehen wollen.
    Eine Frage, vielleicht kannst du die mir beantworten, das wäre großartig, weil ich bisher von niemanden eine adäquate Antwort erhalten habe:
    Wie wird bei Verzicht von KM Kühne auf Rückzahlung des Darlehens dieses verbucht? Ist das dann nicht eine Schenkung? Geht das, auch oder vor allem steuerlich einfach so? Feedback wäre toll, Danke dafür im Voraus!

    • Kerberos 30. Oktober 2017 um 10:29 Uhr

      @ Juan Pablo Sorin
      .
      Der Darlehensverzicht wird als außerordentlicher Ertrag gebucht und fließt damit gewinnerhöhend in das Bilanzergebnis ein (und ist somit hier steuerrelevant erfasst) – als Gegenbuchung vermindern sich die Verbindlichkeiten in gleicher Höhe des Darlehensverzichts. Man schlägt also 2 Fliegen mit einer Klappe: Erhöhung des unternehmerischen Ertrags bei gleichzeitiger Verminderung der Verbindlichkeiten.
      .
      Bei einer Schenkung erhöht sich lediglich das Eigenkaptal und hiergegen vermindern sich die Verbindlichkeiten jeweils um den Betrag des Darlehensverzichts. Dieser Vorgang hat keinen Einfluss auf den Gewinn/Verlust eines Unternehmens und ist somit “unternehmens-steuerlich” auch nicht relevant. Daher wird der Vorgang noch separat über die “Schenkungssteuer” erfasst.
      .
      Seit der Ausgliederung “peppt” der HSV seine Bilanzen regelmäßig mittels dieser außerordentlichen Erträge (Kühne und Verschmelzung der Stadion GmbH) auf – in den letzten 3 Jahren hat der HSV seinen Bilanzen so außerordentliche Erträge in Höhe von ca. +40 Mio. “gegönnt”! Ca. 22 Mio. davon schweben aber nun im Verborgenen als Eventual-Verbindlichkeiten über dem HSV.
      .

      • Juan Pablo Sorin 30. Oktober 2017 um 10:41 Uhr

        Danke für die schnelle Antwort! Für mich als Laien klingt so wie rechte Tasche linke Tasche, aber schon irre dass da so möglich ist!

  3. Ex-HSVer im Herzen 30. Oktober 2017 um 10:04 Uhr

    Lieber Kerberos! Hervorragend erklärt. Eigentlich müsste mal jemand wie du auf der nächsten Hauptversammlung die Herren Vorstände mit genau solchen Sachen konfrontieren. Die hilflosen Antworten dann bei Youtube/Facebook rein und entlarven.

    Es kann doch nicht sein, dass keine Stelle gegen diesen Verein ermittelt. Egal ob es nun die Staatsanwaltschaft ist oder die DFL. Es muss doch mal einen Anwalt in dieser Republik geben, da die Schnauze voll hat und da mal gegen vorgeht. Einen Klagegrund finden Anwälte immer.

  4. James Blond 30. Oktober 2017 um 11:00 Uhr

    Ehrlich gesagt kann ich die Kritik an FW hier und an anderer Stelle des Blogs nicht ganz nachvollziehen: Tut er nicht schlicht und einfach das, wofür er bezahlt wird (Bilanztricks, Schönreden, etc…) ? Es steht ihm doch gar nicht zu “reinen Tisch” zu machen (das kann nur HB) und verantworten tut er die miesen Zahlen doch auch nicht (ist ja mehrfach hier dargelegt worden, wer in der Verantwortung steht).

    • Kerberos 30. Oktober 2017 um 11:53 Uhr

      .
      Das ist schon eine recht exklusive Auffassung. 70.000 Vereinsmitglieder gliedern also den Großteil ihres Vereins-Vermögens im “Wert” von 240 Mio. in eine AG aus, um dann von dem, von Ihnen mittelbar eingesetzten, Sachwalter ihres Vermögens ständig belogen und betrogen zu werden? Am Ende hatte natürlich keiner die Verantwortung und Alle waren machtlos; haben doch auch nur mitgemacht, weil sie ja sowieso nichts machen konnten. Kenne ich irgendwie schon aus den deutschen Geschichtsbüchern.
      .

      • HamburgerJung70 30. Oktober 2017 um 14:51 Uhr

        Kerberos, ich lese immer wieder mit großer Freude Deine Ausführungen. Weshalb Hamburgern eine realistische Betrachtungsweise so schwerfällt, wenn es um den HSV geht, weiß der Teufel. Da es ansonsten heißt: „Entweder wildes Hüpfen oder lautes Geschrei…“ und kaum einer der Hamburger „Journalisten“ gegen den Kuschelkodex verstoßen mag, sind Deine Gedanken umso wertvoller.

        Die AG allerdings als mittelbar eingesetzten Sachwalter des HSV-Vermögens zu betrachten, halte ich jedoch für verfehlt. So war doch nicht nur die wirtschaftliche „Enteierung“ des Vereins hinreichend kommuniziert und (letztlich, wie die mangelnde Gegenwehr und der deutliche Zuspruch zum Ausdruck brachten) auch gewollt/gebilligt. Auch der (gesellschaftsrechtliche) Ausschluss jeglicher faktisch-relevanten Einflussmöglichkeiten war doch ausdrücklich gewollt. Im Ergebnis wurde der „Profi“-Fußballbereich vom Verein vollständig losgekoppelt und eines sollte er doch auch nicht in Zukunft sein: Die Cashcow des Vereins.

        Keine Frage: die Notwendigkeit einer Ausgliederung wurde auch von mir nie in Abrede gestellt. Die Art und Weise und der fanatische Wille, „jetzt ENDLICH irgendwas“ zu machen, hat mich aber doch erschreckt. Nun, den Mehrheitswillen muss man richtig finden, aber man sollte ihn respektieren. Ich habe es und den Verein ein halbes Jahr später verlassen. Ist dann so.

        Man wollte die (absolute) Verselbständigung des Profibereiches und man hat sie bekommen. Dem Verein ist zu wünschen, dass die AG nicht vor 2019 die Grätsche macht. Ansonsten ist es unter diesen Umständen egal, ob der Verein erst wirtschaftlich oder sportlich den Bach runter geht. Eine konsequente Vorgeschichte hätten beide Varianten.

        Trotzdem: Vielen Dank für Deine Ausführungen!

    • Kevin allein in Hamburg 30. Oktober 2017 um 13:04 Uhr

      Es gibt auch noch Leute die Charakter besitzen und solche “Spielchen” nicht mitmachen würden.
      Aber für so etwas werden diese Personen auch noch “gut bezahlt”. Geld verdirbt den Charakter, aber es beruhigt…….
      Kerberos hat absolut Recht mit seiner Antwort !!

      • Kerberos 30. Oktober 2017 um 15:58 Uhr

        Es mag Leute mit Charakter geben – nur werden die beim HSV nichts!

  5. Kugelblitz 30. Oktober 2017 um 13:19 Uhr

    ich wundere mich wirklich, warum nicht ein einziger sportredakteur mit diesen zahlen zu einem kollegen des wirtschaftsteils geht und sich das genauso erklären lässt, um bei der nächsten pressekonferenz mal kluge fragen zu stellen.

    • Skeptiker 30. Oktober 2017 um 15:28 Uhr

      Ohne Journalisten zu nahe treten zu wollen, aber in den Sportredaktionen sitzen nicht unbedingt die hellsten Köpfe. Es geht mit der Qualität insgesamt bergab, weil immer mehr mit billigen Praktikanten gearbeitet wird. Die Auflagen sinken Jahr für Jahr, und das wirkt sich aus. Für Ressorts wie Wirtschaft oder Politik braucht man halt mehr im Köpfchen als für die Sportredaktion. Zumindest bei großen Zeitungen ist das so. Bei Provinzblättern muss sowieso jeder alles machen.

  6. Goofy 30. Oktober 2017 um 13:31 Uhr

    Hallo zusammen,

    Eine Frage an Kerberos zu der sehr aufschlussreichen Darstellung:

    Werden bei Verkauf von Spielern nicht „Verluste aus Anlagenabgängen“ gebucht und diese mit dem Erlös saldiert? Sprich, in deinem Anfangsbeispiel müsste man -5 Mio. sonstigen betrieblichen Aufwand zeigen (im EBITDA enthalten)? Bei außerplanmäßigen Abschreibungen aufgrund fallender Marktwerte unterhalb der fortgeführten Anschaffungskosten (dürfte beim HSV durch die Bank so sein) der Spieler und lfd. Abschreibungen gebe ich dir recht (wäre dann das D im EBITDA).

    Vg Ane

    • Kerberos 30. Oktober 2017 um 15:20 Uhr

      .
      Berechtigte Überlegung und würde man auch so tun, wenn man beim Verkauf eines Spielers die Einnahme aus dem Transfer als Ertrag aus Anlagenabgang buchen könnte (wie bei einem Geschäftswagen). Nur wird bei einem Transfer ein Spieler weder gekauft noch verkauft. Das ist das Dilemma.
      .
      Denn faktisch ist das Transfergeschäft ein verbotener “Menschenhandel” und daher gar nicht bilanzierbar. Man will nun über Hilfskonstrukte möglichst der Wirklichkeit nahe kommen. Daher wird per Legaldefinition beim Transfergeschäft jeweils die Entschädigung für das Nutzungsrecht einer Spielerlaubnis der DFL bilanziert. Es wird nicht der Spieler als “Handelsgut” oder “Anlagegenstand” bilanziert.
      .
      Und obgleich es nach moralischen Kategorien gar keinen Spielerhandel geben kann, gehört das Transfergeschäft doch zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Profi-Klubs. Da beibt dann nur die erhaltenen Entschädigungen als Transfer-Erlöse zu bilanzieren und die Spielerlaubnis (vorfristig) als außerplanmäßige Abschreibung zu erfassen.
      .
      Ist das EBITDA bereits grundsätzlich in seiner Aussagekraft problematisch, wird diese in Bezug auf Profi-Klubs mit Transfergeschäft geradezu schwachsinnig.
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      • Goofy 30. Oktober 2017 um 16:39 Uhr

        Das ist ja sehr interessant, war mir nicht bewusst. Lädt doch sämtliche Jahresabschluss-Blender a la Wettstein (Aachen, 1860) zum Schön-Rechnen ein. Damit kann man auch gleich ein EBITDA vor Personalaufwand erfinden… das würde Heribert und Co. nebst Presse ebenfalls feiern.

        • Kerberos 30. Oktober 2017 um 17:27 Uhr

          Mein Reden seit 1870/71. Und streng genommen grenzt die heutige Bilanzierungspraxis an groben Unfug. Denn begünstigter der Spiel-Erlaubnis – und damit zur Teilnahme am Spielbetrieb berechtigt – ist nicht das Unternehmen, sondern der Spieler, dem von der DFL die Spiel-Erlaubnis erteilt wird; aber eben unter der Auflage, mit diesem Unternehmen einen, für die Dauer der Spielerlaubnis unkündbaren, wirksamen Arbeitsvertrag abzuschließen. Andernfalls erlischt die Spielerlaubnis des Spielers und ihm wird seitens der DFL ohne Einverständnis des Unternehmens auch keine neue Spielerlaubnis erteilt werden. Der Verein bilanziert hier im Grunde also das Recht eines Dritten lediglich lediglich auf der Grundlage von Spieler und Unternehmen gleichermaßen bindenden Verbands-Statuten als sein immaterielles Sachvermögen. Das ist doch genau die richtige Spielwiese für den Märchenonkel F. Wettstein – Alles nur heisse Luft.

        • Kerberos 30. Oktober 2017 um 17:40 Uhr

          .
          Mein Reden seit 1870/71.
          .
          Und streng genommen grenzt die heutige Bilanzierungspraxis an groben Unfug. Denn Begünstigter der Spiel-Erlaubnis – und damit zur Teilnahme am Spielbetrieb berechtigt – ist nicht das Unternehmen, sondern der Spieler, dem von der DFL die Spiel-Erlaubnis erteilt wird; aber eben unter der Auflage, mit diesem Unternehmen einen, für die Dauer der Spielerlaubnis wirksamen Arbeitsvertrag abzuschließen. Andernfalls erlischt die Spielerlaubnis des Spielers und ihm wird seitens der DFL ohne Einverständnis des Unternehmens auch keine neue Spielerlaubnis erteilt werden. Der Verein bilanziert hier im Grunde also das Recht eines Dritten lediglich auf der Grundlage von Spieler und Unternehmen gleichermaßen bindenden Verbands-Statuten jetzt als sein immaterielles Sachvermögen.
          .
          Das ist doch genau die richtige Spielwiese für einen Märchenonkel wie F. Wettstein – Alles nur heiße Luft.

  7. Miroslav Okonski 30. Oktober 2017 um 13:48 Uhr

    Mich würde mal die Kapitalflussrechnung (Cash Flow Statement) des HSV interessieren. Das ist im Endeffekt das was zählt wenn es um die Liquidität und ggf. Insolvenz eines Unternehmens geht.

    Gefühlt muss der Cash Flow aus dem operativen Geschäft stark negativ sein und wohl regelmässig durch Cash aus Finanztransaktionen (Verkauf der Anteile, Darlehen) kompensiert werden. Dies ist natürlich nicht nachhaltig. Ich erinnere z.B. an die Rückzahlung der Fananleihe, die zwar keinen Effekt auf Gewinn und Verlust haben wird, aber sehr wohl auf die Liquidität des HSV.

    • Kerberos 30. Oktober 2017 um 15:29 Uhr

      Das würde mich auch interessieren; da müssen wir aber wohl Alle noch bis zum Erscheinen der Bilanz warten.

    • HamburgerJung70 30. Oktober 2017 um 15:31 Uhr

      Richtig, die Rückzahlung wirkt sich zwar auf die Bilanz, aber nicht auf die GuV aus. Was Du im Kern auch richtig beschreibst, ist der Ritt auf der Rasierklinge hinsichtlich der Liquidität (Solvenz) bzw. der Erforderlichkeit, immer weitere Teile der AG zu verscherbeln. Das Spiel von KMK ist m.E. schon ganz clever. Später wird man vielleicht sagen: Warum hat man ihn die ganzen Anteile nicht gleich für einen symbolischen EURO verkauft und das reingepumpte Geld nicht für einen vernünftigen Neustart ausgegeben? Hätte uns zwar viel seelische Pein erspart, aber so war es halt irgendwie… “Pech” – und haftungsrechtlich nicht eindeutig.

      Ich freue mich auf die nächsten Monate….

  8. HamburgerJung70 30. Oktober 2017 um 15:03 Uhr

    Ich habe gerade dem DFL-Report 2017 entnommen, dass auch die DFL in ihrem Report immer wieder auf EBITDA abstellte. Insofern halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass die DFL in ihrem Lizensierungsverfahren selbst auf das EBITDA abstellt. Welche Aussagekraft dieses hat, wurde hier aber sehr schön beschrieben.

    https://www.dfl.de/dfl/files/dfl-report/DFL_Report_2017.pdf

    • Kerberos 30. Oktober 2017 um 15:51 Uhr

      Eine recht abenteuerliche Aussage. In diesem Report stellt die DFL teilweise das EBITDA in den Vergleich zum Bilanzergebnis und führt dann z.B. aus ” Während im Vorjahr 16 Clubs einen Gewinn ausweisen konnten, waren es nun elf. Auf Basis der EBITDA-Zahlen erzielten 16 Clubs ein positives Ergebnis.”.
      .
      Die DFL bewertet weder diesen Vergleich noch bezieht die DFL sich an irgendeiner Stelle auf das EBITDA oder dessen Aussagekraft. Nun, schließlich ist das EBITDA unbestritten ja auch eine internationale Kennzahl und wird häufig von (zumeist schwächelnden) Unternehmen bemüßigt. Und am Ende zeigt die DFL damit doch nur auf, dass es 5 Klubs mit Bilanz-Verlusten gibt, die sich über das EDIBTA “reich” rechnen können.
      .
      Und zum Verständnis: das EBITDA ist keine “Bilanz-Zahl”. Es ist eine Kennzahl, die aus der Bilanz errechnet werden kann.
      .

      • HamburgerJung70 30. Oktober 2017 um 16:31 Uhr

        Ich mag mit meiner Mutmaßung hinsichtlich der Lizenzierungsbedingungen für den HSV falsch liegen. Aber warum nimmt die DFL wiederholt darauf Bezug? Doch nicht “nur so”… hmmm…

  9. Gravesen 30. Oktober 2017 um 19:04 Uhr

    Wenn man die aktuellen Blogs von Stefan Walther (SchmocksEinöde) oder Münchhausen “de Vrij van Gaal Relaunch Spendenbeschiss” Scholz (Graupen Perle/Mein Scheiß) liest, möchte man kotzen bei dieser offensichtlichen Heuchelei. Ausgerechnet diese Vollpfosten-Versager, die noch vor wenigen Tagen erklärten, dass Beiersdorfer ja doch ein guter Sportchef gewesen sei, dass Bruchlandung Ruhe in den Verein gebracht hätte, dass die dort im Verein ja alle einen Riesenplan hätten, ausgerechnet die fordern jetzt plötzlich.

    Warum? Weil es modern ist. Weil es populär ist. Weil es Beifall der verblödeten Leser bringt. Die Aufgabe von Journalisten ist es aber, auf den Sterbenden hinzuweisen und nicht die Leiche aus dem Grab zu zerren und zu kreischen: Dieser Mann ist tot.
    .
    Ich kann gar nicht sagen, wie mich diese Typen anwidern. Immer auf den jeweiligen Zug aufspringen, bloß nicht anecken, immer beliebt sein wollten. Verschissene Versager.

  10. Wenzel 30. Oktober 2017 um 21:29 Uhr

    Es mag ja nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben, aber warum ich mit überhaupt mit dem H$V beschäftige, liegt an ein großen Maß an Ungerechtigtigkeit bzw. legalem Bescheißertum.

    Ich habe selbst ein (Ein-Mann-) Unternehmen, habe ein paar Verbindlichkeiten und durch den Fehler des Steuerbraters eine für mich relevante Nachzahlung an Steuern gehabt. Musste ich wuppen, sonst hätten sie mir das Haus weggenommen.
    Kein Onkel, keine Eltern waren da für mich parat.

    Das war jedoch nur ein einmaliger Vorgang. Einen zweiten könnte ich nicht durchstehen, weil – wie gesagt kein Onkel, keine Eltern -.

    Ein Mistklub, wie der HSV hat Onkel, Eltern und Politiker allerorten, während andere wegen 1Mio Verbindlichkeiten keine Lizenz erhalten. Natürlich ist das naiv gedacht, weil ich da Dinge vermische, die ich nicht einschätzen kann, aber vom common sense her geht das für mich nicht anders, als dem H$V die Lizenz zu entziehen, weil sie es aus eigener Kraft nicht hinkriegen, sich selbst aus dem Sumpf zu ziehen, wie andere Klubs es auch müssen.

    Mich beschwichtigen da auch keine juristischen (bin selbst 1. Staatsexamen-Jurist, na und?) Winkelzüge, oder buchhalterische Notlösungen, es geht mir hier einfach nur um Gerechtigkeit.

    Wiederholt: Ich bin kein / war nie Anhänger Eures Klubs, aber ich mag es sehr, wie sehr hier auf angenehme Weise Tacheles geredet wird.

    Dennoch: Steigt endlich ab….

  11. Spörl 30. Oktober 2017 um 23:56 Uhr

    Was haben Pennywise und Jens Meier scheinbar gemeinsam?

    Sie waren immer da.

    Wer beaufsichtigt den HSV seit der ersten Regelgation 2014?

    Jens Meier.

    Wer kann mehr verantwortlicher sein als Jens Meier?

    Wer scheint als Hauptverantwortlicher seit der ersten Relegation nichts gelernt zu haben?

    Jens Meier.

    Zur Ausweisfrage EBITDA muss ich gestehen, dass ich immer noch etwas überrascht bin, dass der Spielerverkauf mit Buchwertverlust nicht im EBITDA als Verluste aus Anlagenabgängen enthalten ist.

    • Kerberos 31. Oktober 2017 um 10:25 Uhr

      @ Spörl
      .
      Bei einem Spieler-Transfer erfolgt kein Anlagenverkauf und es gibt daher auch keinen Ertrag aus Anlagenverkauf. Insofern kann es auch weder Erlös noch Aufwand aus (einem nicht stattgefundenem) Anlagenverkauf geben.
      .
      Konkret werden weder der Spieler selbst noch dessen DFL-Spiel-Erlaubnis in der Bilanz aktiviert. Das in der Bilanz zu aktivierende Wirtschaftsgut bei einer Spielerverpflichtung ist die “Exklusivität der Einsatzmöglichkeit” des Spielers für den aufnehmenden Verein, die sich aus einem wirksamen Arbeitsvertrag des Spielers i.V.m. der DFL-Spiel-Erlaubnis ergibt.
      .
      Bei einem Spielertransfer wird die Auflösung eines Arbeitsvertrages verhandelt. Im Fall der Auflösung des Arbeitsvertrages verliert der abgebende Verein die “Einsatzmöglichkeit” für den Spieler und die DFL-Spiel-Erlaubnis wird damit „wertlos“. Hierfür entschädigt der aufnehmende Verein den abgebenden Verein mit der Transferentschädigung, die vom abgebenden Verein in der Bilanz als Transfer-Ertrag auszuweisen ist.
      .
      Es wurde also weder der Spieler selbst noch die DFL-Spiel-Erlaubnis zwischen den Vereinen „gehandelt“. Auch geht die Spiel-Erlaubnis des abgebenden Vereins nicht an den aufnehmenden Verein über, denn der Spieler erhält nach Maßgabe seines neuen Arbeitsvertrages mit dem aufnehmenden Verein eine neue, inhaltlich (Laufzeit) abweichende DFL-Spiel-Erlaubnis von der DFL.
      .
      Sofern für den abgegebenen Spieler nun noch ein Wert für die “Exklusivität des Spieleinsatzes” im immateriellen Vermögen des Vereins ausgewiesen ist, ist hier eine Wertberichtigung (auf 0,-) vorzunehmen, da die “Exklusivität des Spieleinsatzes” durch die Vertragsauflösung für den abgebenden Verein nun dauerhaft nicht mehr besteht. Diese Wertberichtigung erfolgt durch eine außerplanmäßige Abschreibung.
      .
      Man muss sich von dem Gedanken lösen, dass ein Spieler-Transfer analog dem Verkauf eines Firmen-PKW als Ertrag aus Anlagenverkauf bilanziert werden kann und somit zu Verkaufserlösen oder -aufwand führen kann; bei einem Spieler-Transfer wird eben nichts „verkauft“. Vielmehr ist der Spieler-Transfer vergleichbar dem Totalschaden eines Firmen-PKW mit Versicherungsentschädigung. Auf der einen Seite die Entschädigung (Versicherung) mit der Einnahme als Ertrag und auf der anderen Seite die Wertberichtigung eines dauerhaft wertgeminderten Wirtschaftsguts (Totalschaden) als eine außerplanmäßige Abschreibung.
      .
      Der Spieler-Transfer ist faktisch für die Vereine unbestritten zu einem „Kern-Bereich des operativen Geschäfts“ geworden. Und dies „passt“ nicht so recht zur Bilanz-Systematik. Ein allgemeines Problem beim Human-Kapital, das unstrittig für ein Unternehmen einen Vermögenswert besitzt, jedoch kein Handelsgut sein darf. So wird in der Gewinn- und Verlust-Rechnung eines Vereins dieser Bereich nur durch Erträge aus Entschädigungen und durch Abschreibungen abgebildet.
      .
      Welche Aussagekraft kann aber die Kennzahl des EBITDA haben, wenn gerade dieser Kern-Bereich per Definition (ohne Abschreibungen) nur unvollständig ohne Berücksichtigung des Aufwands wiedergibt?
      .

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