HSV: Lügen haben kurze Beine (1/2)

 

Ein Gastblog von Kerberos

So besagt es trefflich der Volksmund. Und die Lügner? Die offenbar wohl nicht. Denn wie sonst wäre es zu erklären, dass die aktuellen und ehemaligen Verantwortlichen des HSV, ganz gleich ob im Verein oder in der AG, noch nicht mit einer formidablen Schicht von Hornhaut am Skrotum bolzengerade aufrecht unter den Bürotischen hin- und herlaufen können. Und so sind denn die im Rahmen der Anleihen-Emission pflichtgemäß zu veröffentlichenden Dokumente, neben der Dokumentation eines erschreckenden Finanz-Desasters der HSV-Fußball AG, auch so ganz nebenbei der untrügliche Beleg für eine unsägliche Cliquenwirtschaft bigotter Egomanen im gesamten HSV – beginnend mit inkompetenten Präsidenten und narzisstischen Aufsichtsräten bereits weit vor der Ausgliederung, während des Ausgliederungsprozesses selbst mit dubiosen Darstellern in der HSV-Plus-Initiative und streng genommen unterbrechungsfrei durchgängig anhaltend bis zum heutigen Tag mit schon grotesk anmutenden Fehlbesetzungen im Vorstand der AG und im Präsidium des Vereins.

Und da nützt nun auch kein Aufschrei einer realitätsfremden und geradezu wahrheitsresistenten Hüpfer-Fraktion, dies seien doch nur Hirngespinste einiger vom Leben frustrierter Pester, Hater oder gar Werder-Fans mit dem berühmt-berüchtigtem Alu-Hut. Mitnichten. Etwas unbestreitbar Beispielgebendes gefällig?

Ein Blick auf die Ränke des HSV-Vereins:

Eines der aktuellsten Märchen vereinsseitig gegenüber Mitgliedern und Fans hält sich nach wie vor hartnäckig und besagt, dass die Hauptversammlung der HSV Fußball AG in der Satzung den Vorstand der HSV Fußball AG lediglich für die Dauer von 5 Jahren – also bis zum 16.07.2019 – ermächtigt hätte, das Grundkapital durch Kapitalerhöhungen im Rahmen des genehmigten Kapitals (eben bis zu 33,3% der Aktienanteile an Dritte zu veräußern – eine heute anerkannte Wahrheit, die bezeichnenderweise aber sehr lange von den Verantwortlichen des HSV vehement bestritten wurde) zu erhöhen. Und so wird dies denn bis zum heutigen Tage von den Verantwortlichen unisono unmittelbar selbst und natürlich über „befreundete“ Medien auch kommuniziert. Das ist sachlich jedoch schlicht unrichtig – eben leider nur ein Märchen.

Die Wahrheit hingegen ist: die Ermächtigung für den Vorstand der HSV Fußball AG ist keineswegs nur für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Inkrafttreten der Satzung gültig, sondern vielmehr erneut nach jeder Satzungsänderung für die Dauer von 5 Jahren, stets also neuerlich gerechnet ab dem Zeitpunkt der Eintragung der letzten Satzungsänderung. § 4 Abs. 5 der aktuellen Satzung der HSV Fußball AG (eingetragen am 25.08.2017) lautet unmissverständlich: „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung ….. einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens in Höhe von € 655.866,00 zu erhöhen.“ Somit ist der Vorstand der HSV Fußball AG also unzweifelhaft bis zum 24.08.2022 zur Kapitalerhöhung im Rahmen des von der Hauptversammlung genehmigten Kapitals ermächtigt, denn die Eintragung der letzten Satzungsänderung im Handelsregister das genehmigte Kapital betreffend datiert vom 25.08.2017. Und dieser Sachverhalt hat Gültigkeit bis das Präsidium des Vereins den aktuellen Mitgliederbeschluss zur Reduzierung des genehmigten Kapitals in der Hauptversammlung der HSV Fußball AG mittels Satzungsänderung durchsetzen und diese von der Hauptversammlung der AG zu beschließende Satzungsänderung in das Handelsregister eingetragen sein wird.

Wie aber war und ist es überhaupt möglich, die Mitglieder des HSV-Vereins so lange, eigentlich bis zum heutigen Tage, in diesem Irrglauben belassen zu können? Es liegt tatsächlich nur an einem einzigen Wort in der Satzung der HSV Fußball AG, wobei diese juristische „Spitzfindigkeit“ für ein Vereinsmitglied im Normalfall tatsächlich nicht durchschaubar ist: „Eintragung der Gesellschaft“ versus „Eintragung der Satzungsänderung“. Denn bei der ersten Variante „Eintragung der Gesellschaft“ greift § 202 Abs. 1 AktG und die Ermächtigung des Vorstands ist lediglich für den in der Satzung festgelegten Zeitraum ab dem Datum der Eintragung der Gesellschaft gültig. Bei der zweiten Variante „Eintragung der Satzungsänderung“ (entspricht der Satzung der HSV Fußball AG) hingegen greift jedoch § 202 Abs. 2 AktG und die Ermächtigung zur Kapitalerhöhung im Rahmen des genehmigten Kapitals wird bei jeder durchgeführten teilweisen Kapitalerhöhung für das festgelegte Zeitintervall „erneuert“. Mit der Eintragung der betreffenden Satzungsänderung über die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals beginnt daher die Zeitrechnung für die Ermächtigung des Vorstands zu weiteren Kapitalerhöhungen im Rahmen des verbleibenden genehmigten Kapitals also stets wieder bei „Null“.

Um diese Umstände muss das Präsidium des Vereins, dessen Präsident stets im Aufsichtsrat der HSV Fußball AG vertreten war und ist, als Hauptaktionär der HSV Fußball AG zwangsläufig von Beginn an informiert gewesen sein. Und so stellt sich auch nicht die Frage nach einem „Ob“, sondern lediglich nach dem „Warum“. Warum also hat das Präsidium des HSV die Mitglieder des Vereins mit heuchlerischen Unwahrheiten über die Möglichkeiten von Anteilsverkäufen der HSV Fußball AG bis zu 33,33% an Dritte über Jahre hinweg bis in die letzte Mitgliederversammlung hinein und eigentlich noch bis heute hinters Licht geführt?

Zur Erinnerung: die problematischen Regelungen zum genehmigten Kapital in der Satzung der HSV Fußball AG wurden, ins Besondere fachkundig durch R. Ferslev in öffentlichen Veranstaltungen und mittels Veröffentlichungen in einschlägigen Print-Medien, unter Aufzeigen aller damit verbunden negativen Konsequenzen für den HSV-Verein bereits weit vor der Abstimmung zum Ausgliederungsbeschluss der HSV Fußball AG eingehend thematisiert. Bereits der „Hafensänger“ J. Meyer hat es dann vortrefflich verstanden, das Thema „Korrektur der Satzung der HSV Fußball AG“ über seine gesamte Amtszeit als Vereins-Präsident hinweg regungslos auszusitzen. Eine reife Leistung. Unvergessen bleiben muss dabei aber auch, dass dem Präsidium des „Hafensängers“ J. Meyer ein gewisser Dr. R. Hartmann als Schatzmeister angehörte. Jener Dr. R. Hartmann eben, der sich, nach einer kurzen Phase der Vereins-Abstinenz, noch vor Kurzem dann wieder um ein Amt im HSV, nun sogar als Präsident des Vereins, bewarb und sich im Rahmen seiner Bewerbung selbst ganz „souverän“ als Gralshüter der Mitgliederinteressen und stringenter Kontrolleur der Fußball AG zu gerieren suchte. Eine angesichts seines Wirkens als Schatzmeister verblüffende Dreistigkeit, die fast schon wieder Respekt verdient.

Unsägliche Cliquenwirtschaft? Damit sind die Vorgänge im HSV-Verein angesichts ausufernder Vetternwirtschaft zweifelsfrei noch sehr milde umschrieben. Es ist schon nahezu einzigartig, dass im Beirat, dem einzigen Kontrollgremium des Vereins, nach der Vereins-Satzung von den 5 Mitgliedern des Kontrollgremiums lediglich 2 dieser 5 Mitglieder von der Mitgliederversammlung, der höchsten Vereins-Instanz, gewählt werden. Die Mehrheit der Mitglieder des Beirats also am Souverän des Vereins, der Mitgliedschaft, vorbei kooptiert oder schlicht entsandt wird. Doch damit noch nicht genug, wie die jüngsten Geschehnisse um die Kontrolleure zeigen. Erscheint dem Präsidium des HSV eine Kontrolle seiner Tätigkeit als nicht opportun, so wird eben kurzer Hand eine Kontrolle faktisch unterbunden, indem den Prüfern vom Präsidium der Einblick in Vertragsunterlagen verwehrt wird. Nein, dies ist keineswegs ein Drehbuch zu einem schlechten Film – DAS ist der HSV.

 

Von | 2019-03-23T09:11:12+01:00 23. März 2019|Allgemein|25 Kommentare

25 Comments

  1. jolle4 23. März 2019 um 09:39 Uhr

    Wie immer höchst informativ, danke Kerberos!

  2. Saschas Alte Liebe 23. März 2019 um 09:48 Uhr

    Hieß es nicht stets, diese “Satzungslücke” sei ein “Versehen” gewesen? Man ist ja geneigt, den HSV Protagonisten allerlei fachliche Mängel und Dämlichkeiten einzuräumen.
    Es riecht allerdings zunehmend stark nach absichtsvoll findig eingebauter Option.
    Offenbar werden diese Leute allenthalben leicht auch mal unterschätzt, was ihre Cleverness angeht.
    Wenn ich es richtig verstehe, bleibt der quasi schwebende Zustand der 33% Option bei weiterhin fehlender Eintragung in Wahrheit bis 2022 bestehen, bzw. würde bei einer (auch themenfremden) weiteren Satzungsänderung sich wiederum automatisch verlängern?

  3. Maddin der Erste 23. März 2019 um 10:35 Uhr

    Wenn ich ergänzen darf, die letzte Satzungsänderung gab es am 5.3. dieses Jahres. Damit dürfte die Ermächtigung sogar bis 5.3.2024 gültig sein.
    Bei der geplanten Verschuldung des E.V. ( 4 mio Schulden hat der E.V. gegenüber der A.G. schon) kann sich Kerberos ja mal Gedanken über den neuen/geänderten §23 in der geänderten Satzung Gedanken machen.?
    Wie sagte Onkel Kühne doch unlängst: Es gibt andere Möglichkeiten……

  4. Demosthenes 23. März 2019 um 11:16 Uhr

    Es wird immer geredet von “sie” oder “diesen Leuten”…

    Frage: Welches Individuum hat denn diese Satzung formuliert bzw. ist verantwortlich für die Ausarbeitung? Es gibt ja einen (oder auch mehrere), der dahinter steckt. Namen wären interessant.

  5. Peter 23. März 2019 um 13:31 Uhr

    TOP ☝

    Blüm: “Die Renten sind sicher!”

    -Clinton: “I never had a sexual relationship to Mrs. Lewinsky!”

    – Hoeneß: “„Ich weiß, dass das doof ist. Aber ich zahle volle Steuern.”

    – Hoffmann: “Wir kriegen es hin und werden eine Lizenz für die erste und zweite Liga bekommen.”

    An Gurkenmanns Stelle würde ich mir gut überlegen, noch mehr Geld in das blau-schwarze Pleiteloch zu stecken.

    Oder ist das so gewollt ?! ?

    • Saschas Alte Liebe 23. März 2019 um 13:54 Uhr

      Niemand hat die Absicht …
      … diesen Mitgliederbeschluss zu um(bzw. hinter-)gehen!
      Es nennt sich “Verein”, ist aber ein Club von Tricksern, Mauschlern, Seilschaftern, Intriganten, Hintertreibern und Selbstbescheißern.

      • Sag' Tschüss Dino 24. März 2019 um 07:16 Uhr

        Gurkenmann? Das sollte doch hoffentlich Ironie sein, oder?

  6. Ex-HSVer im Herzen 23. März 2019 um 13:39 Uhr

    Sehr guter und dezidiert dargelegter Gastblog! In einem Deutsch auf höchster Ebene (wo nach 3 Sätzen der gemeine Hüpfer kapituliert).
    Ich bin mir sicher, solch anspruchsvoller Inhalt ist einzigartig in der Deutschen Blog-Landschaft und daher verdient er eigentlich Platz 1 der „besten“ Blogs!!

    Zum Inhalt: es ist alles so unsäglich! Spitzfindige Juristen (?), die lediglich ihren Job machen und von dieser verabscheuungswürdigen Mischpoke beauftragt sind, biegen Dinge so zurecht, dass kaum einer der 80.000 Mitglieder überhaupt nur ansatzweise versteht, wie sein eigentlicher Wille ad absurdum geführt wird.

    Warum kann man nicht einfach mit offenen Karten spielen und offen 49,9% als Ziel nennen und die Mitglieder beruhigen, dass sie auch dann immer noch das Sagen haben in den für sie relevanten Dingen. Wer 50+1 hat, bestimmt schließlich. Was sollen diese ominösen 75,1%??? Meines Wissens nach ist diese Sperrmajorität doch nur bei wenigen für das operative Fussball-Geschehen irrelevante Dinge wichtig. Oder irre ich mich, Kerberos?????

    Denn mal ehrlich: Was interessiert den gemeinen Fan? Erfolg beim Bolzen und sonst nix.

    • Saschas Alte Liebe 23. März 2019 um 13:56 Uhr

      “Wer 50+1 hat” bestimmt reichlich wenig, wenn alles Wesentliche blockiert werden kann.

      • Ex-HSVer im Herzen 23. März 2019 um 21:01 Uhr

        In einer AG kann wie in einer GmbH ziemlich wenig blockiert werden, was den gemeinen Fan betrifft (sportlicher Erfolg) wenn man weniger als 50% hat. Außer man hat diverse Punkte in den Vertrag eingebaut, wo es einer 2/3 oder 3/4 Mehrheit bedarf. Ich kenne den Vertrag des HSV nicht, aber ich kann
        mir nicht vorstellen, dass vieles einer 3/4 Mehrheit bedarf. Obwohl….den Flachpfeifen wäre auch das zuzumuten

  7. Gravesen 23. März 2019 um 13:58 Uhr

    Mal so als kleiner Tipp: Man achte auf die Transfer-Historie des allseits begehrten Luca Jovic. Und dann kann man sich vorstellen, wie der Hase läuft.
    .
    https://www.transfermarkt.de/luka-jovic/profil/spieler/257462

    • Micha 23. März 2019 um 17:07 Uhr

      Wenn Frankfurt tatsächlich eine ‘günstige’ Kaufoption im Leihvertrag hat, ist das ein seltener Transfer-Glücksgriff.

  8. Gravesen 23. März 2019 um 17:13 Uhr

    15/16 01.02.2016 Apollon Limassol Zypern Apol. Limassol Benfica Lissabon Portugal Benfica 1,75 Mio. € 6,60 Mio. €
    15/16 31.01.2016 Roter Stern Belgrad Serbien Roter Stern Apollon Limassol Zypern Apol. Limassol 1,75 Mio. € 2,00 Mio. €

    • Gravesen 23. März 2019 um 17:45 Uhr

      Unfassbar, dass sowas möglich ist, oder? Das ist der moderne Menschenhandel, gedeckelt von UEFA und FIFA.

      • atari 23. März 2019 um 19:10 Uhr

        Lege Dich nicht mit der Mafia an. Rui Pinto ist auch ständig auf der Flucht.

      • Micha 23. März 2019 um 22:44 Uhr

        Vertragsfreiheit ist da das Stichwort – dass ein Fußballunternehmen einen Spieler kauft, den es gar nicht beschäftigen will, sondern stante pede weiterverkaufen, dass ist schon ein kapitalistisches Ding. Jovic Berater wird doppelt abkassiert haben – und Jovic wird lieber zu Benfica gewechselt sein als zu Limassol. Das ist pures Geschäft, und das Management von Roter Stern Belgrad hat am wenigsten dabei heraus geholt.

      • der Leser 24. März 2019 um 19:33 Uhr

        Ich vermute, du deutest an, dass das weniger mit Menschenhandel zu tun hat als mit privatem Profit. Das könnte sehr gut passen! Zypern hattte immer seeeehr steuergünstige Konditionen anzubieten und Banken waren zumindest in der Vergangenheit wohl sehr flexibel, was Auszahlungen in bar bzw. auf andere Konten anging.
        4,6 Mio Gewinn lsssen sich gut mit dem Verein und Belgrad und Portugal etc. teilen! Und das ist ja nur EIN Fall.

  9. Wormfood 23. März 2019 um 19:10 Uhr

    Hannover 96 beweist, wie es geht: Vorstand & Aufsichtsrat bei der Mitgliederversammlung nicht entlastet und bei der Wahl zum neuen Aufsichtsrat haben sich alle fünf Kandidaten der Kind-Kritiker durchgesetzt.

  10. cajunX 23. März 2019 um 21:18 Uhr

    @Hannover 96

    Da hätte ich nicht unbedingt mit gerechnet. Für den ehrlichen Fußball eine gute Entscheidung. Kind wird wohl leider nicht von der Bühne verschwinden, aber Anteile an der KGaA müsssen insoweit an den Verein zurückgeführt werden, daß der Verein die Mehrheit der Stimmen stellt. Vielleicht setzt das ja auch bei ähnlich struktuierten andern Clubs einen Prozeß in Gang, der den Fußball wieder seinem Souverän, den Vereinsmitgliedern nämlich, zurückgibt. Es könnte vielleicht spannend werden, das hoffe ich zumindest!

    Bei H96 ist natürlich wichtig, daß alle 5 Mandate an die Opposition gehen. Und den neuen Präsidenten stellen sie auch noch. Nachmachen, HSV!

  11. atari 24. März 2019 um 00:50 Uhr

    Während ein HSV Fan Gedichte schreibt handelt ein Hannover 96 Fan. Das ist der feine Unterschied.

  12. Kerberos 24. März 2019 um 13:12 Uhr

    .
    Ich habe zuerst auch nur die Satzung aus 2014 gesehen und mir bei dem Passus nichts gedacht, denn die HSV Fußball AG war ja keine Neugründung.
    .
    Nun vergleiche ich aber die Satzung von 2017 nach der durchgeführten Kapitalerhöhung und der entsprechend eingetragenen Satzungsänderung in § 4 Abs. 5. Hier ist nun das genehmigte Kapital auch wie zu erwarten auf € 655.866,00 entsprechend reduziert, die Ermächtigungsdauer zur Kapitalerhöhung beträgt jedoch nicht wie eigentlich zu erwarten die Restdauer, sondern erneut 5 Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung: “Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung durch Ausgabe neuer Namensaktien zum Nennbetrag von € 1,00 (Nennwertaktien) gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens in Höhe von € 655.866,00 (in Worten: sechshundertfünfundfünfzig Tausend achthundertsechsundsechzig), zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Die Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.”
    .
    Die Regelung in der Satzung erscheint mir eindeutig. Möglich ist selbstverständlich, dass ein damit befasster Richter die Satzung in diesem Punkt für rechtswidrig erklärt. Nur erfolgt dies, wenn überhaupt, erst Jahre später und der Drops ist dann schon längst gelutscht.
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  13. Kugelblitz 24. März 2019 um 14:11 Uhr

    wieder mal ein qualitativ unschlagbar guter Gastbeitrag von Kerberos.

    Vielen Dank dafür.

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