Mit großer Freude und mit noch größerer Genugtuung verweise ich am Anfang dieses Blogs auf einige vorherige Blogs aus der Feder des Lügenlachses, der immer „flasch“ liegt

 

https://www.hsv-arena.hamburg/2026/01/11/selbst-fuer-ksv-verhaeltnisse-ist-das-uebel/

https://www.hsv-arena.hamburg/2026/01/12/der-ksv-macht-was-er-immer-macht-kampagne-und-intrige/

https://www.hsv-arena.hamburg/2026/01/13/persoenlichkeitsrechte-aber-nicht-fuer-alle/

https://www.hsv-arena.hamburg/2026/01/16/ich-habe-fragen/

https://www.hsv-arena.hamburg/2026/01/17/mal-angenommen-4/

https://www.hsv-arena.hamburg/2026/01/24/erbaermliches-schmierentheater/

 

Und nein, all das kann ich nicht schreiben, weil ich so viel schlauer als alle anderen bin, sondern einzig und allein, weil ich meinen gesunden Menschenverstand benutze, mich nicht von der lächerlichen Vereinspropaganda blenden und mich nicht kaufen lasse. Jetzt hat es  Kühnes Sport Verein schwarz auf weiß, aber wir können sicher sein, das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist noch nicht gesprochen.

 

Die Berichterstattung der Bild am Sonntag sowie der Online-Ausgaben bild.de und sportbild.de über Stefan Kuntz war unzulässig. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg entschied am Mittwoch per einstweiliger Verfügung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung –, dass Springer nicht mehr den Verdacht verbreiten darf, der ehemalige Vorstand des Hamburger Sportvereins habe eine andere Person sexuell belästigt oder gar zum Oralverkehr aufgefordert. „Die angegriffenen Berichterstattungen verletzen den Antragsteller in dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht“, schrieb die Kammer in ihrer Begründung, sie stellten jeweils „unzulässige Verdachtsberichterstattungen“ dar (Az.: 324 O 40/26). Vor allem stellte das Gericht fest, dass es an einem hinreichenden Mindestbestand an Beweistatsachen mangele – was übersetzt bedeutet, dass die Bild-Medien den Verdacht nach Ansicht der Kammer verbreitet haben, ohne hinreichende Anhaltspunkte für dessen Richtigkeit zu haben.

Die Entscheidung kommt einem Komplettverbot der Bild-Berichterstattung gleich, da sie sich auf alle Passagen bezieht, in denen der Verdacht erhoben wird, Kuntz habe Frauen sexuell belästigt.

 Der HSV vermied in dem Statement zwar jede Erwähnung angeblicher sexueller Belästigung oder auch nur die Angabe, dass Frauen Vorwürfe erhoben hätten – bezog sich aber in der Begründung für sein Statement neben einem Instagram-Post von Kuntz, in dem er die in der BamS erhobenen Vorwürfe als falsch zurückwies, eben auch auf die „erfolgte Veröffentlichung auf BILD.de“.

In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass es zur Verbreitung solcher Verdächtigungen „hinreichend sorgfältige Recherchen“ bedürfe, die umso höher seien, je schwerwiegender die Äußerungen das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen. Zudem dürfe die Veröffentlichung nicht vorverurteilend sein, also den Eindruck erwecken, „der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt“. Für Kuntz‘ Anwälte stellt die nun vom Landgericht Hamburg verbotene Berichterstattung den „Inbegriff einer reißerischen und schwer rechtsverletzenden unzulässigen Verdachtsberichterstattung“ dar, „mit der ein Betroffener öffentlich an den Pranger gestellt wird“.

Offenbar beriefen sich die Bild-Medien zur Rechtfertigung ihrer Berichterstattung lediglich auf eine eidesstattliche Versicherung eines Reporters, der im „Kontakt zu einer Quelle aus dem Umfeld des HSV“ gestanden habe. Aus dieser eidesstattlichen Versicherung ergebe sich aber nicht einmal, ob diese Quelle den fraglichen Vorgang selbst beobachtet habe oder ob er auch ihr nur zugetragen worden sei. Der fehlende Mindestbestand an Beweistatsachen wiege so schwer, dass andere Voraussetzungen für eine Verdachtsberichterstattung gar nicht geprüft werden müssten.

Heißt im Klartext: Die ganze Geschichte basiert nach Ansicht des Gerichts auf Hörensagen, was für die schwerwiegenden, existenzgefährdenden Vorwürfe gegen Stefan Kuntz nicht ausreicht.

(Quelle: https://www.sueddeutsche.de/medien/hsv-stefan-kuntz-vorwuerfe-bild-zeitung-urteil-hamburg-li.3386405)

 

Und nun haben sie den Salat, jedenfalls in St. Ellingen. Den Springer-Schmierblättern ist das alles scheißegal, die haben ihre Schlagzeilen gehabt und so etwas wie Reue kennen sie nicht, aber der KSV hat nun ein massives Problem. Zuerst einmal fällt dem Verein sein Krisenmanagement auf die Füße, wie gewohnt an Amateurhaftigkeit nicht zu übertreffen. Dann wird immer deutlicher, worauf die Anschuldigungen und damit eben auch die fristlose Kündigung beruhen, auf Vermutungen, Erfindungen, Unterstellungen und Lügen, aber eben nicht auf Beweisen. Möchte der Verein die erhoben Anschuldigungen gegen Cunts aufrechterhalten, muss er nun Beweise liefern und das kann er nicht. Für die Zerstörung einer Person und deren Ruf reicht es eben nicht aus, dass man erklärt, man hätte igendwelche Aussagen von nicht genannten Damen, deren Anzahl im Verlauf des Verfahrens immer kleiner wird und es reicht erst recht nicht aus, dass man mit den hauseigenen Medienpartnern aka Hofberichterstatter Bande spielt und exakt das hat der KSV getan.

Man hat die angeschlossenen Printhäuser mit Informationen gefüttert und anschließend die eigene Argumentation auf genau diesen durchgesteckten Informationen aufgebaut, wie unfassbar dümmlich. Ich erzähle meinem Nachbarn, dass Klaus mein Auto geklaut hat und fordere ihn auf, das weiterzutragen. Wenn Klaus dann auf mich zukommt und mich fragt, wieso denn sowas behauptet wird, verweise ich ihn an den Nachbarn, der meine Information unter die Leute gebracht hat. Das mag bei den verblödeten Hohlhüpfern klappen, bei Gericht klappt das eben nicht und das ist gut so. Als Nächstes kommt die „namentlich nicht genannte Anwältin“ dran, die gegenüber dem Stern angebliche Aussagen von ebenfalls namentlich nicht genannten Damen zitiert hat, das dürfte ungefähr genauso laufen. Will der KSV nun aus dieser Defensive heraus, muss er die „geschädigten“ Damen auffordern, öffentlich auszusagen und ihre Identitäten preiszugeben, das wird ein Spaß. Aber eigentlich sollte das nicht das ganz große Problem darstellen, denn eine der Damen hat ja bereits mit dem Stern gesprochen, oder?

Ich hoffe, Cunts verklagt den Verein auf Rufschädigung und Verdienstausfall und zwar mit aller Konsequenz. Aber natürlich darf die Antwort des getroffenen Hundes nicht fehlen…

 

Mehrere Medien haben unsere Berichterstattung durch eigene Recherchen untermauert und die Vorwürfe gegen Kuntz konkretisiert. „Der Spiegel“ hatte Kontakt zu einer der mutmaßlich Betroffenen. Der „Stern“ zitierte die „Anwältin einiger Frauen, die Kuntz jenes Fehlverhalten vorwerfen“. Auch die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, dass fünf Frauen intern Vorwürfe erhoben hätten. (Bild)

Der Klassiker. Man verbreitet Gerüchte (auf Bitte oder Anweisung des KSV) und leitet die Richtigkeit dieser Gerüchte dann daraus ab, dass andere Medien auf den Zug aufgesprungen sind, es ist einfach nur lächerlich. 

 

Das Gericht wirft BILD „unzulässige Verdachtsberichterstattungen“ vor, weil es an einem „Mindestbestand an Beweistatsachen“ fehle. Selbstverständlich werden wir Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen. (Bild)

Ja, macht das mal. Aber berichtet dann auch darüber, was dabei rausgekommen ist, ihr Wichser. 

 

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