Liebe Leser,
gestern hatte ich zusammen mit Daniel Jovanov von goal.com die Gelegenheit, ein Gespräch mit Thomas Krüger führen zu können. Herr Krüger ist Fachanwalt für Steuer- und Vereinsrecht und hat als Unterstützer der Initiative HSVPLUS sämtliche Details einer Strukturveränderung und einer eventuell neu zu verabschiedenen Satzung ausgearbeitet.
Anlass des Gesprächs war die Frage nach der sogenannten “Rechtsformverfehlung”, die nach Meinung einiger die existierenden eingetragenen Vereine nicht bedrohen, ihnen jedoch zukünftig Probleme bereiten werden.
Der Einfachheit halber (und weil wir das Gespräch gemeinsam geführt haben), zitiere ich die entsprechenden Passagen von Daniel.
Beim Thema Rechtsformverfehlung drohen den 17 der 36 Klubs im deutschen Lizenzfußball (1. und 2. Bundesliga), die als Verein organisiert sind, zumindest in naher Zukunft keine ernsthaften Konsequenzen. Kurz gefasst geht es darum, dass Vereine laut geltendem Recht nicht wirtschaftlich tätig sein dürfen. In Anbetracht der stetig steigenden Umsätze im Profisport stellt sich die berechtigte Frage, ob die, juristisch formuliert, dem Nebenzweckprivileg zugeordneten Einnahmen ein Ausmaß erreicht haben, dass von einer Rechtsformverfehlung die Rede sein muss.
Grundsätzlich verfolgen eingetragene Vereine ideelle Zwecke. Darüber hinaus dürfen sie Einnahmen erzielen, die dem Hauptzweck dienen. Doch was ist bei den Profifußballvereinen Haupt- und was Nebenzweck? Die zuständigen Vereinsregister sind mit der Begründung, der Profifußball sei nur Neben- und nicht Hauptzweck, bislang noch nicht tätig geworden. In absehbarer Zeit ist eine Bewegung in dieser Sache nicht zu erwarten. Falls doch, müssten sich viele Vereine, darunter auch der DFB, mit einer Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft auseinandersetzen. Mit der Rechtsform des Vereins geht auch die Gemeinnützigkeit einher, aus der sich steuerliche Vorteile im ideellen Bereich ableiten. Und hier ist die Bedrohung akuter, denn der HSV erzielt bereits im dritten Jahr in Folge Verluste.
Ein gemeinnütziger Träger darf in seinen wirtschaftlichen, nicht steuerbegünstigten Bereichen, zum Beispiel dem Profifußball, nicht dauerhaft Verluste erzielen. Dies liegt daran, dass Vereine Spenden entgegennehmen, die wiederum vom Spender steuerlich geltend gemacht werden können. Spenden müssen allerdings dem ideellen Zweck zugeführt und nicht zur Lösung von Liquiditätsproblemen verwendet werden. Insofern geht es also um den Ausgleich der Verluste, die von den Finanzbehörden prinzipiell nicht akzeptiert, aber einmalig beziehungsweise kurzfristig der Duldung unterliegen. Diese können zwar mit Überschüssen der letzten sechs Geschäftsjahre verrechnet werden, im Falle des HSV wird dies allerdings schwierig. Der dadurch drohende Entzug der Gemeinnützigkeit würde für den Verein eine zusätzliche, wenngleich überschaubare finanzielle Belastung bedeuten.
Man erkennt, dass weder die Rechtsformverfehlung noch der Verlust der Gemeinnützigkeit den e.V. nicht unmittelbar bedrohen, ihm jedoch eine zusätzliche finanzielle Belastung aufbürden würden.
Tatsache ist aber, dass dem HSV in absehbarer Zeit die Felle davonschwimmen werden, was die Beschaffung von Gelder betrifft. Irgendwann wird dem Vorstand gar nichts mehr anderes übrig bleiben, als mittels Spielerverkäufen die Löcher zu stopfen. Inwiefern dann noch die Möglichkeit zu einer sportlichen Weiterentwicklung besteht, kann jeder für sich selbst beurteilen.
Interessant war auch die Tatsache, dass der vom Aufsichtsrat verhängte Vorstandsmaulkorb rein rechtlich überhaupt nicht bindend sein kann. Ebenso ist es dem Aufsichtsrat nicht gestattet, dem Vorstand zu untersagen, (bzw. es kann vom Aufsichtsrat nicht befohlen werden), dass der Vorstand bereits vor einer Abstimmung der Mitglieder vorbereitende Maßnahmen ergreift, um eine eventuell anstehende Umstrukturierung einzuleiten.
Heißt: Die formal-juristischen Fragen, die finanzielle Bewertung der Lizenzspieler-Abteilung etc. hätte vom Vorstand durchaus geprüft werden können bzw. eine Prüfung hätte in Auftrag gegeben werden können. Diese Prüfung hätte eine Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich gekostet, dem Verein aber im Endeffekt viel Zeit sparen können.
Ebenfalls ist bis heute die Frage nicht geklärt, ob der sogenannte und von Aufsichtsrats-Boss Manfred Ertel ausgesprochene Maulkorb tatsächlich ein Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrats war oder ob es sich hierbei um einen Alleingang handelte.
Die Frage, ob er selbst einen Posten in einem Gremium (nach einer Umstukturierung) anstreben würde (Krüger hatte sich 2009 für den Aufsichtsrat beworben) beantwortete er mit Nein.
“Daumen hoch” (y)
“HSV-Arena @HSVArena 13 Okt
Karlos #HSV-Block gefällt sich täglich mehr als Pressesprecher des Herrn Rieckhoff. Offenbar erhofft sich da jemand einen Job.
4:32 AM – 13 Okt 13 “
Zusammenhang ?
Warum ist es bei Dir “gute Recherche” und bei Karlos “Pressearbeit”?
Weil sich “Karlos” vom ersten Tag vorbehaltlos an die Initiative HSVPLUS angeschlossen hat, ohne sich inhaltich mit den anderen “Reformern” auseinander zu setzen. Vollkommen unkritisch wurde von der ersten Sekunde auf ein Pferd gesetzt, ohne die Reiter der anderen überhaupt zu kennen.
Ich habe mich wochenlang mit jeder relevanten Strömung auseinandergestzt und tue es noch. Aufgrund der dort erlangten Erkenntnisse bin ich zu dem Schluss gekommen, dass HSVPLUS zum jetzigen Zeitpunkt alternativlos ist.
Sollten die “PLUSSer” jedoch irgendwelchen Bockmist verzapfen, werde ich auch darüber schreiben.
Soweit verstanden ?
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich halte HSVPlus auch für die einzige Möglichkeit und verstehe wenn Du HSVPlus unterstützen willst. Dennoch habe ich hier seit Wochen keine kritischen Töne mehr gegenüber der HSVPlus Bewegung mehr gelesen. Ganz im Gegensatz zu der Anfangszeit von HSVPlus. Stattdessen werden Deine Artikel 1 zu 1 auf deren Twitter- und Facebook-Account verlinkt.
“Die zuständigen Vereinsregister sind mit der Begründung, der Profifußball sei nur Neben- und nicht Hauptzweck, bislang noch nicht tätig geworden. In absehbarer Zeit ist eine Bewegung in dieser Sache nicht zu erwarten.”
Man kann daran erkennen, dass Subsumtion kein rein wissenschaftlich-objektiver Vorgang ist, sondern maßgeblich vom Zeitgeist und/oder der Politik beeinflusst wird. National mag die Risikoeinschätzung absolut zutreffen, nur ist man damit auf der sicheren Seite? Die Spanier halten ihren nationalen Umgang mit ihren Vereinen auch für korrekt und müssen sich jetzt dennoch mit der EU auseinandersetzen, die das offenbar deutlich anders sieht.
Es ist schon merkwürdig. Jedes Land will von den Vorzügen der europäischen Einigung profitieren, hat entsprechende, bindende Verträge unterzeichnet und tut dann so, als zähle unverändert und weiterhin allein die jeweilige nationale Rechtsauffassung. Dem ist nicht so. Und wenn nicht alles täuscht, dann werden auch wir in absehbarer Zeit “Post aus Brüssel” bekommen. Natürlich würden sich in diesem Fall auch deutsche Politiker beeilen, die Verteidigung der nationalen Praxis in Deutschland gegen das “böse” Europa zu versprechen. Am Ende wird dies vermutlich zu einer letzte Galgenfrist für die betroffenen Vereine führen. Ein unmittelbares und unvermeidbares Desaster wird es daher nicht geben. Es bleibt aber die Frage zu stellen, ob man bei Würdigung aller(!) Umstände seiner Verantwortung gerecht wird, indem man auf Galgenfristen abstellt. Im Bezug auf das Wettbewerbsrecht ist mit den Kommissaren im Zweifel nicht zu spaßen. So viel “Europa” sollte jeder inzwischen verstanden haben.
“Ebenfalls ist bis heute die Frage nicht geklärt, ob der sogenannte und von Aufsichtsrats-Boss Manfred Ertel ausgesprochene Maulkorb tatsächlich ein Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrats war oder ob es sich hierbei um einen Alleingang handelte.”
Erstaunliche Aussage! Bisher ging ich davon aus, dass die Sitzungen des Aufsichtsrates protokolliert werden. Es müsste sich also anhand der Protokolle unschwer feststellen lassen, ob man als Gremium einen entsprechenden Beschluss getroffen hat oder nicht.
Den Aspekt der geschehenen oder unterlassenen Protokollierung einer (angeblich oder tatsächlich getroffenen) AR-Entscheidung lasse ich ‘mal außen vor, weil ich den Tatsachengehalt nicht prüfen kann. Wäre tatsächlich ein solcher Verfahrensverstoß vorgefallen, wäre dies ein weiterer Grund, dem AR als Gremium oder auch einzelnen Mitgliedern die Entlastung zu verweigern. Wichtiger noch scheint mir der Aspekt, daß ein solcher Beschluß gar nicht hätte gefällt werden dürfen, worauf ich vor einigen Tagen schon einmal hingewiesen habe. das ist schon eine Funktionsanmaßung, die sich gewaschen hat.
@Michael Greve
Anmaßung? Am Ende wird noch behauptet, Herr Ertel habe den Vorstand doch nur “rein privat” um Zurückhaltung gebeten. Im Zweifel alles nur ein großes, bedauerliches Missverständnis. Würde mich jedenfalls auch nicht mehr wundern.
Leider fehlt mir die Zeit, um auf dieses interessante Thema näher einzugehen. Ich möchte aber Grave und Jovanov danken, dass hier ENDLICH einmal ein Volljurist zu dieser Problematik Stellung bezogen hat.
Nochmals zum Gesamtkomplex: Gemeinnützigkeit
Der Universalsportverein ist durch den Beibehalt der e.V.-Strukturen gefährdet. Dabei geht es noch nicht einmal primär um die desolate wirtschaftliche Situation. Diese kann durch einen Mäzen/Sponsor gerettet werden. Es geht um die rechtliche und steuerliche Betrachtung des Vereins. Der hier aufkommende Zeitdruck zwingt eigentlich eine verantwortlich handelnde Führung zur Forcierung der Ausgliederung. Hierbei ist nicht der Fußballbereich alleine zu betrachten, sondern jede wirtschaftlich arbeitende Abteilung. Die permanente Diskussion um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Vereine im deutschen Profifußball ist ein Argument für die Ausgliederung. Jedem sollte bewußt sein, daß ein Profiverein keine gemeinnützige Institution ist. Das große öffentliche Interesse und die Bedeutung des Sports und hierbei insbesondere des Fußballs innerhalb der Gesellschaft verhindert bisher ein konsequentes Vorgehen. Gesetze muß man erst gar nicht ändern, sondern einfach nur anwenden. Da der HSV permanent Dienstleistungen und Waren auch an Nicht-Mitglieder entgeltlich vergibt, ist er faktisch kein eingetragener Verein, der nur für seine Mitglieder tätig ist, sondern ein wirtschaftlicher Verein, da diese Leistungen nicht mehr vom Nebenzweckprivileg gedeckt werden. Diese Diskrepanz zwischen Rechtsform und Tätigkeit birgt sehr offensichtlich die Gefahren der Rechtsformverfehlung und folglich des Verlusts der Rechtsfähigkeit. Im Rahmen einer Betriebsprüfung mehrerer Profifußballvereine im Jahre 2007 hat das Bundeszentralamt für Steuern festgestellt, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in den Vereinen zum Selbstzweck geworden ist (Zweckbetrieb bei Gemeinnützigkeit): „Die Abteilung Bundesbetriebsprüfung des Bundeszentralamtes für Steuern vertritt die Auffassung, dass den Vereinen der ersten und zweiten Bundesliga in den meisten Fällen die Gemeinnützigkeit zu entziehen ist. Sechsstellige Steuerbeträge würden beim Verlust der Gemeinnützigkeit fällig. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb sei in den Klubs zum Selbstzweck geworden, der “ideelle Bereich” – also etwa die Förderung des Sports im Allgemeinen – sei “völlig in den Hintergrund gerückt”, heißt es in einem Schreiben des Amtes an das Bundesministerium. Ein Sprecher des Ministeriums sagte, es sei eine zunehmende Kommerzialisierung des Fußballs festgestellt worden. Das Ministerium will das Thema mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder demnächst “ergebnisoffen” erörtern. Dieses Gespräch fand bisher nicht statt, eine Entscheidung der weiteren Verfolgung liegt bei der Politik. Allerdings wird dieses Gespräch nun für das kommende Jahr erwartet.“ Die Folgen würden wie folgt aussehen: “Bei einem Verlust der Gemeinnützigkeit unterliegen Überschüsse aus Vermögensverwaltung oder Zweckbetrieben der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Es kann zu einer Nachversteuerung für die letzten zehn Jahre kommen; womöglich wäre den Vereinen auch zivilrechtlich eine Rechtsformverfehlung vorzuwerfen, so das Zentralamt. Vor allem bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden würde ein Wegfall der Gemeinnützigkeit die Vereine treffen. Der VfB Stuttgart zum Beispiel, dessen 43.000 Mitglieder im Jahr etwa 1,8 Millionen Euro an Beiträgen zahlen, müsste nach Schätzungen der Klubführung jährlich einen hohen sechsstelligen Betrag zusätzlich Steuern zahlen.
Hierbei sind wesentliche Einnahmequellen wie Merchandising noch gar nicht berücksichtigt, da sie 2007 noch im Verhältnis gering waren.” Das dieses bisher nicht vollzogen wird ist einzig und allein dieser Tatsache geschuldet: „(…), dass am Ende nicht Referatsleiter über die Frage entscheiden werden, sondern Politiker. Und ob die Lust haben, sich mit den ebenso mächtigen wie populären Bundesligagrößen anzulegen, muss sich erst noch zeigen.“ Allerdings wird aufgrund der prekären Situation öffentlicher Haushalte und der Sonderstellung innerhalb der EU mit einem Umdenken (gewollt oder gezwungen) gerechnet. Die Auswirkungen für e.Vs sind verheerend und bei einem Verlust der Rechtsfähigkeit auch von einem Mäzen nicht mehr aufzufangen. Natürlich hat Herr Liebnau recht, das Vereine wie der HSV innerhalb der EU um ihre Rechtsform beneidet werden. Wenn uns der Verein Hamburger SV mit allen Abteilungen etwas bedeutet, sollten wir ein Konzept unterstützen , das diesen Verein auch bei korrekter Anwendung der steuerlichen Vorschriften und des BGBs vor Verlust der Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit nachhaltig schützt. Im Übrigen steht die nächste Betriebsprüfung an. Das Bundeszentralamt wird dann sicherlich mit noch mehr Argumenten aufwarten und den Druck auf die Politik erhöhen. In dem Sinne an alle wirklichen HSV- und Dino-Fans:Taten statt Worte, die Zeit drängt. Die eigentlichen Ausverkäufer des HSV sind die SC-Traditionalisten die den Verein außerhalb rechtlicher Normen gestellt haben und somit den Verlust der Rechtsfähigkeit und damit des Vereins bewußt in Kauf nehmen. Daß diese Totengräber auch noch behaupten „mit der Raute im Herzen“ durch die Gegend zu laufen, kann nur an Dummheit oder Ignoranz liegen.
“Die permanente Diskussion um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Vereine im deutschen Profifußball ist ein Argument für die Ausgliederung.”
Interessant finde ich, dass die Ausgliederungsgegner aus der Tatsache, dass diese Diskussion schon seit Jahren geführt wird (ohne dass es bisher zu Sanktionen gekommen ist), ableiten, dass dies auch zukünftig nicht erfolgen wird. Alles angeblich nur Panikmache. Sie ziehen also exakt die gegenteilige Schlussfolgerung.
Glücklich wer sich wie die Ausgliederungsgegner anscheinend nie mit Politik und EU Recht befasst.
Ich komme gerade zurück von einem Lehrgang für Vereinskassierer.
Uns wurde dort mitgeteilt, daß im Rahmen der Zwangsdigitalisierung aller steuerlichen Vorgänge ab 2014 der Bundesfinanzhof die Vereine ganz oben auf die Agenda der Prüfungsvorgänge gesetzt. Uns wurde unmißverständlich klar gemacht, daß die Zeiten der Mauscheleien der Vergangenheit angehören.
Alleine im Zuge der Gleichbehandlung wird diese Keule auch den Profifußball treffen, denn ansonsten dauert es wohl keine 5 Jahre bis irgendein ein pensionierter “Fußballhasser” die Sache vor Gericht zerrt.
Nun ist in der gesamten EU der Profifußball ein hochemotionales Thema, so daß die Politiker hier recht vorsichtig vorgehen.
Aber die gesamte EU hat doch aus den Vorgängen um die Rauchverbote eines gelernt: “Selbst wenn ca. 40 Prozent der Bevölkerung betroffen sind, ist das Geschrei zwar groß, aber es ist durchsetzbar.”
Wenn das Thema erstmal bei der EU auf der Agenda steht, dann kommt es auch. Beim Rauchverbot hat erst von den ersten “Testballons” bis zur Umsetzung auch über 10 Jahre gedauert.
Ich mach mal den Propheten:
Im Jahre 2020 ist die Championsleague eine ständige Einrichtung in der die Creme de la Creme des europäischen Fußballs spielt auf Basis des Firmenrechts.
Darunter gibt es je nach Land noch ein oder zwei Profiligen nach nationalem Strickmuster. Und dann kommt das Idyll der Kleingärtner und Briefmarkensammler.
Vielen Dank für diese erhellende Ergänzung durch jemanden, der näher dran ist als die meisten hier (wie ich zumindest vermute).
@ Michael Greve
die Entlastung kann auch so verweigert werden. Und wenn du einen speziellen Grund brauchst, schon allein die Vorgänge um die Demission Arnesens wären Grund genug. Dann noch das gewaltige Minus, das noch nichtmal durch den Sondereffekt des Sport5-Deals auch nur annähernd ausgeglichen werden konnte. Die Indiskretionen und und und
@Fiete: Du kannst davon ausgehen, daß zwischen uns beiden in dieser Beziehung keinerlei Dissens besteht. 🙂
“Der dadurch drohende Entzug der Gemeinnützigkeit würde für den Verein eine zusätzliche, wenngleich überschaubare finanzielle Belastung bedeuten.”
Wie überschaubar die ist, kann mE nur nach Analyse der Zahlen der letzten Jahre beurteilt werden: Das FA stellt Gemeinnützigkeitsbescheinigungen für gewöhnlich vorläufig aus. Eine Aberkennung würde also rückwirkend Folgen haben.
Im Hinblick auf die letzten Verlustjahre mag das ertragsteuerlich noch überschaubar sein. Aber was, wenn davon auch noch wirtschaftlich erfolgreichere Jahre betroffen sind?
Da könnten schon ordentliche Beträge zusammen kommen.
Zudem haftet ein (dann ja ehemaliger) eV auch für die – zwar im guten Glauben, in diesem Fall aber – zu Unrecht ausgestellten Spendenbescheinigungen.
Ggfs. drohen auch noch Nachteile bei der Umsatzsteuer. Aber dafür bin ich zu lange “von der Gemeinnützigkeit entfernt” und kenne die Organisation der Geschäfte des HSV nicht.
Fazit: Das KANN der Höhe nach ein heftiges Risiko werden. Ob es eintritt, weiß man natürlich nicht. Wenn aber schon die nationale Finanzverwaltung auf Basis des geltenden Rechts große Zweifel an der Zulässsigkeit anmeldet, und Brüssel dieses Thema anfängt, kritisch zu beäugen, dann würde ich es für fahrlässig halten, mich mit diesem Thema nicht zu befassen. Das schon gar nicht als Verantwortlicher in diesem Verein.
Denn das rechtliche Instrumentarium ermöglicht es der Verwaltung immer einfacher, die Karte “Steuerhinterziehung” zu ziehen – bei weitem nicht nur in solch krassen (vorsätzlichen) Fällen wir jüngst in München.