Liebe Leser,

gestern hatte ich zusammen mit Daniel Jovanov von goal.com die Gelegenheit, ein Gespräch mit Thomas Krüger führen zu können. Herr Krüger ist Fachanwalt für Steuer- und Vereinsrecht und hat als Unterstützer der Initiative HSVPLUS sämtliche Details einer Strukturveränderung und einer eventuell neu zu verabschiedenen Satzung ausgearbeitet.

Anlass des Gesprächs war die Frage nach der sogenannten „Rechtsformverfehlung“, die nach Meinung einiger die existierenden eingetragenen Vereine nicht bedrohen, ihnen jedoch zukünftig Probleme bereiten werden.

Der Einfachheit halber (und weil wir das Gespräch gemeinsam geführt haben), zitiere ich die entsprechenden Passagen von Daniel.

Beim Thema Rechtsformverfehlung drohen den 17 der 36 Klubs im deutschen Lizenzfußball (1. und 2. Bundesliga), die als Verein organisiert sind, zumindest in naher Zukunft keine ernsthaften Konsequenzen. Kurz gefasst geht es darum, dass Vereine laut geltendem Recht nicht wirtschaftlich tätig sein dürfen. In Anbetracht der stetig steigenden Umsätze im Profisport stellt sich die berechtigte Frage, ob die, juristisch formuliert, dem Nebenzweckprivileg zugeordneten Einnahmen ein Ausmaß erreicht haben, dass von einer Rechtsformverfehlung die Rede sein muss.

 

Grundsätzlich verfolgen eingetragene Vereine ideelle Zwecke. Darüber hinaus dürfen sie Einnahmen erzielen, die dem Hauptzweck dienen. Doch was ist bei den Profifußballvereinen Haupt- und was Nebenzweck? Die zuständigen Vereinsregister sind mit der Begründung, der Profifußball sei nur Neben- und nicht Hauptzweck, bislang noch nicht tätig geworden. In absehbarer Zeit ist eine Bewegung in dieser Sache nicht zu erwarten. Falls doch, müssten sich viele Vereine, darunter auch der DFB, mit einer Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft auseinandersetzen. Mit der Rechtsform des Vereins geht auch die Gemeinnützigkeit einher, aus der sich steuerliche Vorteile im ideellen Bereich ableiten. Und hier ist die Bedrohung akuter, denn der HSV erzielt bereits im dritten Jahr in Folge Verluste.

 

Ein gemeinnütziger Träger darf in seinen wirtschaftlichen, nicht steuerbegünstigten Bereichen, zum Beispiel dem Profifußball, nicht dauerhaft Verluste erzielen. Dies liegt daran, dass Vereine Spenden entgegennehmen, die wiederum vom Spender steuerlich geltend gemacht werden können. Spenden müssen allerdings dem ideellen Zweck zugeführt und nicht zur Lösung von Liquiditätsproblemen verwendet werden. Insofern geht es also um den Ausgleich der Verluste, die von den Finanzbehörden prinzipiell nicht akzeptiert, aber einmalig beziehungsweise kurzfristig der Duldung unterliegen. Diese können zwar mit Überschüssen der letzten sechs Geschäftsjahre verrechnet werden, im Falle des HSV wird dies allerdings schwierig. Der dadurch drohende Entzug der Gemeinnützigkeit würde für den Verein eine zusätzliche, wenngleich überschaubare finanzielle Belastung bedeuten.

 

Man erkennt, dass weder die Rechtsformverfehlung noch der Verlust der Gemeinnützigkeit den e.V. nicht unmittelbar bedrohen, ihm jedoch eine zusätzliche finanzielle Belastung aufbürden würden.

Tatsache ist aber, dass dem HSV in absehbarer Zeit die Felle davonschwimmen werden, was die Beschaffung von Gelder betrifft. Irgendwann wird dem Vorstand gar nichts mehr anderes übrig bleiben, als mittels Spielerverkäufen die Löcher zu stopfen. Inwiefern dann noch die Möglichkeit zu einer sportlichen Weiterentwicklung besteht, kann jeder für sich selbst beurteilen.

Interessant war auch die Tatsache, dass der vom Aufsichtsrat verhängte Vorstandsmaulkorb rein rechtlich überhaupt nicht bindend sein kann. Ebenso ist es dem Aufsichtsrat nicht gestattet, dem Vorstand zu untersagen, (bzw. es kann vom Aufsichtsrat nicht befohlen werden), dass der Vorstand bereits vor einer Abstimmung der Mitglieder vorbereitende Maßnahmen ergreift, um eine eventuell anstehende Umstrukturierung einzuleiten.

Heißt: Die formal-juristischen Fragen, die finanzielle Bewertung der Lizenzspieler-Abteilung etc. hätte vom Vorstand durchaus geprüft werden können bzw. eine Prüfung hätte in Auftrag gegeben werden können. Diese Prüfung hätte eine Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich gekostet, dem Verein aber im Endeffekt viel Zeit sparen können.

Ebenfalls ist bis heute die Frage nicht geklärt, ob der sogenannte und von Aufsichtsrats-Boss Manfred Ertel ausgesprochene Maulkorb tatsächlich ein Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrats war oder ob es sich hierbei um einen Alleingang handelte.

Die Frage, ob er selbst einen Posten in einem Gremium (nach einer Umstukturierung) anstreben würde (Krüger hatte sich 2009 für den Aufsichtsrat beworben) beantwortete er mit Nein.