Ein Gastblog von Kerberos

Der Mann, der diese kernige Aussage noch am 28.03.2017 in einem Interview zum Besten gab, war kein geringerer als der Vorstandvorsitzende der HSV AG H. Bruchhagen. Er tat diese Äußerung wohl zu einem Zeitpunkt, als er selbst noch felsenfest an eine Lizenzerteilung durch die DFL für den HSV – maximal vielleicht unter Auflagen – glaubte. Einfach dumm gelaufen. Nachdem es von der DFL jetzt für den HSV „nur eine Lizenz unter Bedingungen“ gab, hört sich dieser Satz des H. Bruchhagen denn plötzlich auch so an: “Dass wir die Finanz-Bedingungen erfüllen werden, das wird uns gelingen – ich sehe darin überhaupt kein Problem.“ Stellt sich zwangsläufig die Frage, warum wurden eigentlich nicht gleich bei der DFL entsprechende Unterlagen eingereicht, wenn dies doch kein Problem sein soll?

Vielleicht sollte vorab einmal deutlich festgestellt werden, dass dem HSV aktuell noch keine Lizenz erteilt wurde. Die Tatsache, dass dem HSV die DFL-Lizenz noch nicht endgültig verweigert wurde, impliziert keineswegs eine Lizenzerteilung (auch wenn dies gemeinhin gerne so ausgedrückt wird). Vielmehr ist das Prüfungsergebnis der vom HSV eingereichten Unterlagen bei der DFL im ersten Zug des Prüfungsverfahrens, dass für den HSV eine negative Liquidität festgestellt wurde und insofern beim HSV die für die Lizenzierung erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist. Die Ampel zeigt aktuell also eindeutig „Rot“.

Dieses negative Prüfungsergebnis zur Liquidität des HSV ist jedoch lediglich „vorläufig“, denn dem HSV wurde eine Frist der „Nachbesserung“ zur Erfüllung der von der DFL gesetzten Vorgaben mit anschließend erneuter Prüfung durch die DFL eingeräumt. Erachtet dann die DFL im Rahmen der neuerlichen Prüfung die vom HSV im Nachgang dargelegten Maßnahmen erneut für nicht ausreichend oder ungeeignet zur Erfüllung der von der DFL gestellten Vorgaben, so bleibt die Ampel „Rot“. Die DFL wird dann die negative Liquidität „endgültig“ feststellen und dem HSV eine Lizenzerteilung auf Grund mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verweigern.

Erachtet hingegen die DFL die von ihr gestellten Vorgaben durch die vom HSV dargelegten Maßnahmen als hinreichend erfüllt, so wird die DFL dem HSV eine positive Liquidität bescheinigen – die Ampel springt also auf „Grün“.

Mit der Bescheinigung der positiven Liquidität ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des HSV als gegeben anzusehen und die DFL wird eine Lizenz erteilen – aber auch hierdurch ist noch keineswegs automatisch eine Lizenz durch die DFL bereits erteilt worden. Denn erst nach Feststellung der positiven Liquidität und somit dem Vorliegen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit prüft und entscheidet die DFL über die Ausgestaltung der zu erteilenden Lizenz für den HSV. Hier konkret, ob die nun dem HSV zu erteilende Lizenz mit oder ohne Auflagen erteilt wird. Soweit zum Prozedere des Lizenzierungsverfahrens der DFL.

Unproblematisch oder problematisch – ja was denn nun?

Diese Frage erübrigt sich fast von selbst. Denn mit der Entscheidung der DFL, dass nach dem aktuellen Sachstand im Lizensierungsverfahren es dem HSV an der erforderlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ermangelt, ist die Lage des HSV unzweifelhaft mindestens sehr problematisch. Denn der HSV hatte ja bereits alle aus seiner Sicht für eine Lizenzierung sprechenden Fakten bei der DFL eingereicht und dargelegt. Es ist hier doch keineswegs so, dass der HSV nur ein paar Unterlagen bei der Antragstellung vergessen hätte und diese nun eben kurzfristig einfach nachreichen könnte.

Problematisch oder schon hoffnungslos?

So oder so ähnlich träfe eine Fragestellung die Situation des HSV im Lizenzierungsverfahren wohl deutlich besser. Denn was kann der HSV, realistisch betrachtet, nun noch tun, um das Steuer im Lizenzierungsverfahren in letzter Sekunde doch noch herumreißen zu können.

Gem. § 8 der Lizenzordnung muss ein Bewerber vor einer Spielzeit seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Nach der Richtlinie für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Anlage IX zur Lizenzordnung) ist hierbei die Liquiditätssituation des Bewerbers das vorrangige Kriterium. Die Überprüfung beschränkt sich auf die Liquidität des Bewerbers selbst. Die Liquiditätssituation des Bewerbers soll dabei sicherstellen, dass der Bewerber während der zu lizenzierenden Spielzeit jederzeit in der Lage ist, die Aufrechterhaltung seines Spielbetriebes zu gewährleisten. Ferner wird auch die Vermögenslage und deren voraussichtliche Entwicklung berücksichtigt. Das Vermögen des Bewerbers soll dabei durch den Spielbetrieb nicht nachhaltig gemindert werden.

Mit anderen Worten: der HSV muss im Lizenzierungsverfahren nachweisen, dass seine laufenden Einnahmen aus Spielbetrieb die laufenden Ausgaben decken; der HSV also aus eigener Kraft den Spielbetrieb über die gesamte Spielzeit tatsächlich gewährleisten kann. Ein erwähnenswerter Fehlbetrag im operativen Geschäftsbereich ist nicht zulässig. Das ist unmissverständlich und lässt keinen Raum für die Taschenspieler-Tricks des Märchenonkels F. Wettstein.

Zur Klarstellung hat die DFL in ihren Richtlinien über die allgemeinen Regelungstatbestände hinaus noch verschiedene Festlegungen für diverse Einzel-Bereiche getroffen, von denen hier einige nicht unerwähnt bleiben sollen, da sie für die Beurteilung der Situation des HSV von Relevanz sind:

–        geplante Erträge aus Transfertätigkeit werden nur dann berücksichtigt, wenn zur Dokumentation entsprechende Transfervereinbarungen mit anderen Clubs vorgelegt werden. Ereignisabhängige Transfererträge werden erst nach dem Eintritt des entsprechenden Ereignisses berücksichtigt.

–        Darlehenszusagen werden ausschließlich nur von Kreditinstituten nach § 1 KWG, die zumindest eine Zweigstelle in Deutschland haben, in der Liquiditätsberechnung berücksichtigt. Bei Darlehensverträgen mit Dritten muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die liquiden Mittel bereits zugeflossen sind.

–        das im Anlagevermögen (Anmerkung: Spielerkader und Stadion beim HSV) des Bewerbers gebundene Kapital wird in der Liquiditätsberechnung nicht berücksichtigt, weil dessen Verwertbarkeit und die Höhe möglicher zu erzielender Beträge unsicher sind.

 –        Eventualverbindlichkeiten, Darlehen mit Rangrücktritt, Forderungsverzichte mit Besserungsschein und sonstige finanzielle Verpflichtungen, Patronatserklärungen Das Risiko eines Mittelabflusses bis zum 30.06.t+1 wird geprüft.

Daher hat H. Bruchhagen in einem Interview am 20.04.2017 bereits sehr richtig festgestellt: „Am besten ist, dass man die nachweisbaren Einnahmen steigert. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann muss man Ausgaben kürzen.“. Es wird wohl, wenn überhaupt bei den bestehenden vertraglichen Verpflichtungen möglich, auf ein „Kürzen“ herauslaufen.

Und unser „Gönner“ K-M Kühne?

Tja; der große „Gönner“ K-M Kühne hat ja immer vorgegeben, den HSV in seiner Eigenschaft als „Edel-Fan“ vor dem Ertrinken retten zu wollen, indem er immer mehr Wasser hat in das Becken der Verschwendung und Unfähigkeit laufen lassen – und genügend tumpe Nichtschwimmer zum Planschen fanden sich ja auch stets für seine Gefolgschaft. Dazu mit dem Märchenonkel F. Wettstein ein Finanz-Jongleur als „Vollstrecker“ im Finanz-Zentrum des HSV, der mit seiner „Fußball-Vita“ (TSV 1860 München und Alemannia Aachen) zumindest im Sinne des „Gönners“ die erforderliche Expertise aufwies. So konstituierte sich schließlich ein „Team des Grauens“.

Und nun fallen dem HSV die windigen Finanz-Konstrukte der Kredit-Refinanzierungen und der dubiosen Spielerfinanzierungen, mit denen der „Gönner“ doch in erster Linie nur seinen Einfluss im HSV sicherte, kräftig auf die Füße und die Nichtschwimmer rudern gewaltig in einer stinkenden Kloake herum. Denn mit jeder neuerlichen Spielerfinanzierung durch den „Gönner“ K-M Kühne stiegen die Personalkosten des HSV und es sank die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des HSV im Sinne der Richtlinien der DFL. Wie Hohn und Spott zugleich klingt da doch die Erklärung des Kühne Lakaien K. Gernand vom 20.04.2017, der „Gönner“ K-M Kühne stünde dem HSV bei zukünftigen Spielerverpflichtungen auch weiterhin zur Seite.

.

  1. Bruchhagen reklamierte kürzlich für sich, er sei kein Hellseher. Aber muss man wirklich Hellseher sein, um die offenkundigen Tatsachen zu erkennen? Denn den üblen Gestank der Kloake riecht man selbst noch mit zugehaltener Nase.

Diese Kloake muss jetzt zwingend, ungeachtet aller sich daraus ergebenden Konsequenzen, rückstandslos beseitigt werden. Der HSV hat heute bereits unumkehrbar fertig und daran würde selbst eine zweifelhafte Lizenzerteilung durch die DFL nichts mehr ändern. Der „Gönner“ K-M Kühne darf dabei in keiner Weise auch nur Teil einer Lösung sein, denn der „Gönner“ K-M Kühne selbst ist die zu beseitigende Ursache des Übels – K-M Kühne ist für den HSV das personifizierte Grundübel.

Mag man heute auch oftmals das „Argument“ hören, dass der HSV ohne seinen „Gönner“ K-M Kühne doch bereits seit Langem pleite gewesen wäre, so ist dies bei genauerer Betrachtung doch lediglich eine substanzlose Phrase. Denn richtig ist hingegen vielmehr, dass eine Vielzahl von verschwenderischen und dilettantischen Vorhaben ohne den „Gönner“ K-M Kühne gar nicht realisiert worden wäre. Zum einen, weil die direkten finanziellen Mittel des „Gönners“ unmittelbar dazu benötigt wurden und zum anderen, weil man im Vertrauen auf einen „Gönner für alle Fälle“ eigentlich nie einen unmittelbaren Zwang zur Ausgabendisziplin verspürte. Das dieses unverantwortliche Finanzgebaren verschiedener HSV-Führungen dann als Folge häufig existenzbedrohende Situationen nach sich zog, ist unbestritten. Jedoch wurde der HSV erst durch das Vorhandensein eines „Gönners“ überhaupt in die Lage versetzt, finanziell unverantwortlich handeln zu können. Und zur Erinnerung: das finanzielle Engagement des K-M Kühne beim HSV begann 2010 keineswegs im Rahmen der „Rettung“ des HSV aus einer Notlage heraus. Aber seither geht es nachhaltbar mit dem HSV sportlich und finanziell stetig steil bergab – Zufall? Nein; ohne den „Gönner“ K-M Kühne wäre dem HSV sehr viel Elend erspart geblieben.