Man stelle sich das einmal vor:
Da versorgen die Medien in Hamburg ihre Leser seit Jahren mit gezielten Halb-Information und zum Teil mit echten Erfindungen.
Da werden Personen (die Namen sind bekannt) über Jahre vorsätzlich geschützt, während andere vorsätzlich diskreditiert werden.
Da findet eine einseitige, größtenteils unfähige Hofberichterstattung statt, während im Volkspark bestimmte Vögel einen krummen Deal am nächsten drehen.
Da wird über wirklich alles berichtet, nur nicht über die Wahrheit.
Dann bricht das Kartenhaus zusammen und ein Schmierblättchen wie das Funke-Abendblatt imitiert die Mopo und fordert über ihren Unterschichten-Blog SchmocksEinöde aka Matz Ab die Einzeller zu einer Ur-Abstimmung auf, bei der der Leser entscheiden soll, ob mit Kühne oder ohne.
Und dann folgende diverse Proleten diesem Aufruf auch noch, weil sie zu dämlich sind, das perfide Spiel zu durchschauen. Andererseits beschweren sie sich darüber, dass sie nur unzureichend informiert werden und dann raffen sie nicht, wie sie benutzt werden.
Diese komplett-Verblödung verursacht mir körperlichen Schmerz, aber der Vorgang zeigt wieder einmal überdeutlich:
Diese Anhänger haben genau diesen Verein so verdient, wie er ist!
Nebenbei bemerkt. Es ist einfach nur unfassbar, dass ein Investor und FAN des Vereins in der Lage sein darf, über den hauseigenen Kanal (HSV.de) seine Drohungen zu wiederholen, während sich der Verein selbst in Schweigen hüllt. Es geht einfach nicht mehr amateurhafter als beim HSV
Und ab jetzt gibt es richtig Feuer.
http://www.bild.de/sport/fussball/hsv/ohne-kuehne-wackelt-die-zweitliga-lizenz-53794700.bild.html
Das größte Rätsel bezüglich Kühne ist für mich:
Warum stellt er in der Öffentlichkeit keine Entschuldung des HSV in Aussicht sowie eine zweijährige Anschubsfinanzierung für eine komplett neue kompetente Führung – und knüpft daran die Bedingung, dass alle Posten im Bereich VV, Spodi und AR komplett neu und kompetent besetzt werden müssen???
Als Multimilliardär und HSV-Fan… Rätselhaft… Stattdessen dieser Grabenkampf-Schwachsinn.
Gisdol ist ein echter Komiker 😀
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Moderne Belastungssteuerung ☝️?
😀 😀 intensiv frei ?
Der Schweber is back .
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http://www.spox.com/de/sport/fussball/bundesliga/1711/News/hamburger-sv-ex-praesident-carl-edgar-jarchow-aerger-investor-kuehne.html
Jetzt kommen sie wieder aus ihren Löchern gekrochen. Der Schweber, Hunke – alle wieder da. Fehlen nur noch sinnbefreite Kommentare von Ertel und Liebnau.
Da die Frage “Ist Kühne senil?” im HSV-Umfeld aufgetaucht ist, hier ein Link zu einem wie ich finde eindrucksvollen Interview von 2017 – welcher 80-Jährige kann mit einer derartigen Übersicht und Klarheit über eine Vielfalt logistischer Projekte sprechen?
https://www.youtube.com/watch?v=Oiq2zEMUIF4
Umso erstaunlicher die Außenwirkung von Kühnes Kommunikation mit den HSV-“Praktikern”.
Von mir auch vielen Dank.
Obwohl ich Jurist bin – wenn auch kein tätiger -. die roten Bücher habe ich alle im Schrank.
Ich sehe das Ganze jedoch nicht aus juristischer Sicht, sondern aus der eines Fußballbegeisterten.
Daher stellt sich das für mich dar, daß hier Lücken gesucht und gefunden werden, die dem Normalbürger nicht zustehen.
Nur weil hier ein Firmenformat (KGaA) und dessen Lücken ausgenutzt werden, macht es das für mich nicht sympathischer, sondern eher unerträglich.
Und genau das ist es, was mir diesen “Verein” unerträglich macht:
– Sport? – Nebensache.
– Geld? Brauchen wir um zu überleben und die Nebensache halbwegs laufen zu lassen.
– Von wem? – Egal, irgendwas geht immer.
Widerlich, abgenutzt und von Spacken unterstützt…
Machts wie William Wallace, lasst Euch vierteilen und in jerder Himmelsrichtung in HH verteilen.
Oder steigt einfach ab!
Danke für deine lehrreichen Kommentare zu den Themen Insolvenz, (gestern) Verkehrswert Stadion und Hafensänger-Cliquenwirtschaft.
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Thema “Insolvenz”: eine mgl. Insolvenz hat nicht zwingend eine Lizenzversagung zur Folge. Es ist sogar möglich, dass eine Lizenzerteilung nur durch eine Insolvenz möglich wird, da hierdurch die Verbindlichkeiten und die daraus resultierenden Verpflichtungen entfallen können. Entscheidend ist für eine Lizenzerteilung nach Insolvenz, ob der Spielbetrieb gewährleistet werden kann. Und hier kommt dem Insolvenzverwalter eine gewichtige Rolle zu und ob die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan des Insolvenzverwalters zustimmt.
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Jüngstes Beispiel hierfür ist aktuell der VfR Aalen in der 3.ten Liga. Der Spielbetrieb konnte im Frühjahr 2017 nur durch eine Insolvenz aufrecht erhalten werden. Die Lizenz 2017/18 für die 3.te Liga wurde vom DFB trotz Insolvenz-Verfahrens danach noch ohne Auflagen erteilt.
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Problematisch ist lediglich der mit der Insolvenz einhergehende Punktabzug von 9 Punkten. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt der Insolvenz – ob also der Punktabzug im laufenden Ligabetrieb erfolgt (und dies hat zumeist einen Abstieg zur Folge) oder bei Insolvenz nach dem Ligabetrieb der Punktabzug für die kommende Spielzeit vorgenommen wird.
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Und ja, der Verein steht 5 Jahre für die ausgegliederte AG in der Haftung. Es macht schon Sinn, dass der Verein sich im Mai diesen Jahres “überraschend” von seinen Geschäftsführer “mit der Raute im Herzen” Jörn Spuida trennte und den sturmerprobten Banker Michael Papenfuß (ehemaliges Vorstandsmitglied u.A. bei der Bay. HypoVereinsbank und der Vereins- und Westbank) als neuen Geschäftsführer verpflichtete.
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Fraglich dürfte auch sein, ob ein Insolvenzverwalter Forderungen eines K-M Kühne überhaupt anerkennen wird oder diese als Gesellschafterdarlehen und somit verdecktes Eigenkapital einstuft. Denn dann säße K-M Kühne nicht einmal in der Gläubigerversammlung und es blieben als Finanz-Verbindlichkeiten lediglich das Schuldscheindarlehen (€ 40 Mio) und die Fan-Anleihe (€ 17,5 Mio) – wobei auch die Eventual-Verbindlichkeiten gegenüber K-M Kühne aus den Spielerfinanzierungen gegenstandslos würden.
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In diesem Zusammenhang verweise ich stets auf die Rechtsprechung des BGH vom 26.03.1984 – II ZR 171/83 (amtlicher Leitsatz zu (b)): “Die vom Senat entwickelten Grundsätze über die Behandlung kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen sind auf eine Aktiengesellschaft sinngemäß anzuwenden, wenn der Gläubiger an ihr unternehmerisch beteiligt ist. Davon ist regelmäßig bei einem Aktienbesitz von mehr als 25 % des Grundkapitals auszugehen. Bei einer darunter liegenden, aber nicht unbeträchtlichen Beteiligung kann ein Gesellschafterdarlehen als haftendes Kapital einzustufen sein, wenn die Beteiligung in Verbindung mit weiteren Umständen dem Gläubiger Einfluß auf die Unternehmensleitung sichert und er ein entsprechendes unternehmerisches Interesse erkennen läßt.”
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Verstehe ich das richtig, dass Kühne im Insolvenzfall nicht verlustfrei sein würde ?
Falls ja, in welcher Größenordnung würde sich das bewegen ?
Und, falls ja, könnte es ein Szenario geben, indem dies sogar zu einer Art Druckmittel gegen ihn werden könnte, d.h. er evtl. auch zu weiterer Unterstützung gedrängt wäre, obwohl er wenig bis keinen direkten Einfluss im AR hätte ?
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Ein “kapitalersetzendes Darlehen” ist verdecktes Eigenkapital der AG. Es ist eine stille Beteiligung am Unternehmen, die zwar am Gewinn der AG über eine Dividenden-Ausschüttung beteiligt wird, jedoch kein Stimmrecht besitzt und im Fall einer Insolvenz genau wie das (Aktien-)Eigenkapital behandelt wird – es “verschwindet” mit den Verlusten der AG.
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K-M Kühne hat sich stets über seine “Darlehen” als patriarchischer Unternehmer gegenüber der AG gebärdet – operative und personelle Bedingungen nach seinem Gusto, die weit über eine übliche Darlehensbesicherung hinausgingen, in der AG durchgesetzt. Da wird er es eventuell hinnehmen müssen, dass er in der Insolvenz eben wie ein (stimmrechtloser) Unternehmer behandelt wird.
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Schließlich kommt es entscheidend auf den Regelungsgehalt eines Vertrages und dessen Wirkung an und nicht auf die Überschrift zu diesem Vertrag. Ein Vertrag ist also nicht bereits deshalb ein Darlehensvertrag, nur weil über einen Vertrag das Wort “Darlehensvertrag” geschrieben wird.
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Danke!
Das lässt seine “Waffen” ein wenig stumpfer bzw. zweischneidiger erscheinen.
Und “Insolvenz” verliert u.U. etwas den im Fanvolk sehr verbreiteten Horrorcharakter.
Einem “BinMladen” stehe ich schon vom Namen her äußerst skeptisch gegenüber. Wenn Kerberos sich geirrt hat, wird er das korrigieren. “Kompletten Unsinn” hat Kerberos hier noch nie verzapft, im Gegenteil, Kerberos hat mit viel Engagement sehr gute und informative Blogs geschrieben, und sein Wissen, selbst wenn es punktuell mal halb sein sollte, ist absolut ungefährlich. Ich werte diesen Kommentar bis auf weiteres als Spam.
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Man – Du verstehst ja selbst Wikipedia nicht. Versuch es doch nicht ständig immer wieder und konzentriere Dich besser auf Deinen Hauptschulabschluss im zweiten Bildungsweg..
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Bei dem zitierten BGH-Urteil geht es im Wesentlichen um die mögliche “Unternehmer-Eigenschaft” eines Aktionärs einer AG, der unter 25% der Anteile hält.
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Dies ist entscheidend für die Frage, ob es sich bei der Darlehensgewährung eines Aktionärs um verdecktes Eigenkapital oder um Fremdkapital handelt. Eine entscheidende Frage für die Bilanz und später für ein mgl. Insolvenzverfahren – das GmbH-Gesetz und das MoMiG sind an dieser Stelle vollkommen irrelevant.
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In der Insolvenz werden grundsätzlich zuerst ALLE “Zuwendungen” von Aktionären an die AG als nachrangig behandelt, können daher im ersten Zug der Insolvenz vom Aktionär nicht als Forderung angemeldet werden. Im ersten Zug der Insolvenz kann ein Aktionär nicht Gläubiger der AG sein/werden.
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Im zweiten Zug der Insolvenz (also nach Befriedigung der Gläubiger und Kostenausgleich aus dem ersten Zug der Insolvenz) fordert das Insolvenzgericht nun diejenigen Aktionäre mit als Fremdkapital gewährte Darlehen zur Anmeldung ihrer (nachrangigen) Forderungen gegen die AG auf. Nun können auch diese Aktionäre Gläubiger der AG sein/werden.
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Die Aktionäre hingegen, die der AG als “Darlehen” apostrophiertes verdecktes Eigenkapital zur Verfügung gestellt haben, werden vom Insolvenzgericht nicht zur Anmeldung nachrangiger Forderungen aufgefordert. Denn hier wurden die “Zuwendungen” der Aktionäre an die AG als Eigenkapital qualifiziert; entscheidend ist dabei die “Nähe” des Aktionärs zur AG und die Umstände der “Gewährung” der Zuwendungen; u.A. eine Unternehmer-Eigenschaft des Aktionärs oder z.B. der Verzicht auf eine Besicherung der als “Darlehen” gewährten Zuwendungen. Da eine Forderungsanmeldung bei Aktionären nur nach Aufforderung zur Anmeldung durch das Insolvenzgericht möglich ist, werden diese Aktionäre (mit verdecktem Eigenkapital) also zu keiner Zeit Gläubiger der AG.
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Sind die “Zuwendungen” des K-M Kühne an die AG als verdecktes Eigenkapital zu qualifizieren, kann er – auch nicht durch nachrangigige Forderungen – Gläubiger der AG in einem Insolvenzverfahren werden.
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Ob Du es kapierst oder nicht, aber so ist das.
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Korrektur:
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Sind die „Zuwendungen“ des K-M Kühne an die AG als verdecktes Eigenkapital zu qualifizieren, kann er – selbst durch nachrangige Forderungen – eben N I C H T Gläubiger der AG in einem Insolvenzverfahren werden.
“wenn die Beteiligung in Verbindung mit weiteren Umständen dem Gläubiger Einfluß auf die Unternehmensleitung sichert und er ein entsprechendes unternehmerisches Interesse erkennen läßt.“
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Würde bedeuten, wenn der HSV die Kühnedarlehen nicht zurückzahlen müsste, müsste die DFL eigentlich wegen Verstoßes gegen 50+1 einschreiten.
Soo spekulativ sehe ich das gar nicht.
Die machen sich ja gar nicht mehr die Mühe, verborgen zu handeln. Ist halt Pfeffersack-Territorium in Stellingen.
Alle wollen sich auch weiterhin in der Höllen-Sonne braten und eine Loge durch Gefälligkeiten.abzuschnorren.
Seit 2 Jahren muß auch ich mich mit einer drohenden Insolvenz beschäftigen, und zwar 24/7.
Nähme ich jetzt noch einen Kredit auf und ginge dann pleite, wäre ich am Arsch wegen Insolvenzverschleppung, so posthum geschehen bei meinem Schwiegervater.
Nicht so beim “Nur der H$V”, da wird weiter geschnorrt, u.a. auch mit Hilfe des Staates.
Jeder Kreisligist, der 10k Unterdeckung hat, wird abgemahnt oder gleich entfernt.
“Nur der H$V” hat das tausendfache, wird aber gepampert durch Dummschwätzer, “Prominente” oder Politiker.
Und dann noch auf dicke Hose machen, das Maß an Realitätsverlust ist schon lange übertreten.
Dieser “Verein” gehört abgeschafft, DFB/DFL kriegen das nicht gebacken, er sollte es aus eigener Kraft tun.
Sportlich werden wohl wieder 3 blödere im Spiel sein, finanziell wird wieder genügend in die Rosette gesteckt.
Ich sehe schwarz, die bleiben drin, die Unsympathen werden wir nicht los…..
“Und Ehefrau Christine sagte auf Nachfragen: „Wenn er sich einer Sache annimmt, zieht er es von vorne bis hinten durch. Ein anderer würde aufgeben, dass macht er nicht. Er hat immer Erfolg.“ ”
Diese Aussage kann auch bedeuten, dass Kühne Erfolg haben wird, wenn sein Ziel plötzlich der tiefst mögliche Abstieg des HSV sein sollte. Attention!
. „Ich bin mit Jens Meier im Gespräch. Er weiß, dass die Herausforderungen im Hafen seine ganze Konzentration und Kraft benötigen. Diese Aufgaben müssen Priorität vor anderen Aktivitäten haben“, sagte Hamburgs Horch dem Radiosender „NDR 90,3.“ Eine klare Aufforderung an Meier, zügig reinen Tisch zu machen – und seinen Job nicht darunter leiden zu lassen.
Wenn man sich die Connection (oder einfach nur das Bild) hier ansieht…
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article143396520/Hamburger-Senat-ehrt-Unternehmer-Klaus-Michael-Kuehne.html
Das ist so House of Cards-mäßig… allerdings reine Spekulation
Des weiteren würde mich interessieren, was im Falle einer Insolvenz mit den Rückzahlungen an Herr Kühne passiert !?!
Wie könnte ein Szenario “zweite Liga” oder gar “dritte Liga” aussehen ?