Was eigentlich noch?

Etwas später, also am Nachmittag komme ich dazu, euch noch einen kleinen Spaß zum Feierabend zu präsentieren. Es geht hierbei um den Antrag des besorgten Herrn Gottschalk, der sich Gedanken um die politische Gesinnung der Vereinsmitglieder macht und einer Durchdringung von rechtsaußen vorbeugen möchte. Gehört hat wohl schon jeder davon, aber so richtig gelesen haben es die Wenigsten. Ich bisher auch nicht, denn ich habe mich auf die Zitierfähigkeiten der Medien verlassen, wie üblich ein gravierender Fehler.

So heißt es beispielsweise bei Spiegel Online:

Die Mitgliederversammlung solle das Präsidium auffordern, dafür zu sorgen, dass “AfD-Mitglieder oder gleichgesinnte Personen nicht Mitglied im Hamburger-Sport-Verein e.V. werden oder der HSV Fußball AG angehören”, schreibt Gottschalk in seinem Antrag. Seine Begründung: “Kein Platz für Rassismus! Toleranz und Solidarität sind Werte, die innerhalb jeder Sportart zählen.”

Okay, bisher hierhin verstanden. Unglücklicherweise ist das aber nicht das, was Herr Gottschalk beantragt und Herr Meier als Präsident des e.V. zugelassen hat. Denn in dem Antrag des Herrn G. heißt es (laut HSV live):

“Die Mitgliederversammlung fordert das Präsidium auf dafür zu sorgen, dass keine AfD-Mitglieder oder gleichgesinnte Personen nicht Mitglied im Hamburger Sport-Verein e.V. oder der HSV Fußball AG angehören.”

Unabhängig davon, dass dieser Antrag verfassungsfeindlich ist und gegen das Grundgesetz verstößt (unglücklicherweise gilt die AfD als demokratische Partei), möchte Herr Gottschalk laut Antrag, dass nur noch AfD-Mitglieder Mitglied beim HSV werden können. Zumindest hat er es so beantragt und Herr Meier hat es so zugelassen.

Die können wirklich gar nichts.  🙂

 

 

 

Von | 2018-06-02T17:35:15+02:00 24. Januar 2018|Allgemein|36 Kommentare

36 Comments

  1. henne 24. Januar 2018 um 16:31 Uhr - Antworten

    Die Nummer zeigt mal wieder mehr als DEUTLICH was der HSV für qualifiziertes Personal in seinen Reihen hat. Ein Zustand der sich umgehend ändern müßte, leider fehlt mir die Phantasie und die Kraft dazu daran zu glauben!
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    Trotzdem bin ich gespannt, wie sich Kühnes Gurken am Samstag in Leipzig präsentieren…
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    ausdiemaus

  2. Ex-HSVer im Herzen 24. Januar 2018 um 16:54 Uhr - Antworten

    Hey Grave! Geiiiil! Genau das habe ich gedacht als ich das gelesen habe. Zweimal negativ gleich positiv. Das weiß doch jedes Schulkind und genauso, dass der Antrag an sich gegen einige Verfassungsgrundsätze verstößt. Was für Flachpfeifen und Gehirn operierte. Um es mit Deinen geliebten Worten zu sagen: Heilige Mutter Gottes!!!

    Ich finde, ein Mitglied aus unseren Reihen sollte das beantragen:

    „Ich beantrage, dass ab sofort keine Menschen mit IQ unter 110 Mitglied bleiben dürfen. Gleiches gilt für Personen mit Punkten in Flensburg, mehr als 2 Kindern, Zahnspange, Herzschrittmacher, Verwandte in Timbuktu und alle, die das Captcha bei HSV Arena nicht lösen können. Für einen sauberen HSV. Yo!“

  3. Olaf B. 24. Januar 2018 um 17:37 Uhr - Antworten

    Ich hoffe nicht, das er den Hafen ähnlich führt. Der Senator hat Recht, Hafenmeier scheint völlig überfordert. Hoffmann übernehmen Sie.

  4. henne 24. Januar 2018 um 18:02 Uhr - Antworten

    Für jeden, den es interessiert:
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    .
    Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 3):
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    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder POLITISCHEN ANSCHAUUNGEN benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    .
    (Quelle: Deutscher Bundestag)

    • dirk45 25. Januar 2018 um 09:48 Uhr - Antworten

      Hat leider mit dem Antrag nichts zu tun. Erstens betrifft das Grundgesetz nur das Verhältnis Staat-Bürger, zweitens dürfen Vereine sich relativ weitreichende Regeln geben, was die Aufnahme von Mitgliedern betrifft und auch willkürlich dabei entscheiden. Bestes Beispiel dafür ist RaBa Leipzig, die alle Aufnahmeanträge ablehnen dürfen, egal was 3neunzig und Kollegen für spaßige Aktionen machen.

      Zweitens besagt der Antrag eigentlich etwas anderes, nämlich nicht, dass NUR AfD-Mitglieder in den HSV dürfen, sondern dass alle AfD-Mitglieder im HSV sein müssen.

  5. Wenzel 24. Januar 2018 um 18:30 Uhr - Antworten

    Wie will man denn als der “Nur so schlaue H$V” herauskriegen, wer AfD wählt oder Mitglied ist?
    Die eigenen Mitglieder tragen ja wenigstens die Raute auf dem Nippel, wie aber geben sich AfD-Mitglieder zu erkennen?
    Es gibt in den den Fanreihen ganz andere – naziaffine – Probleme, da kümmert sich aber seit Jahren Kkeine Sau drum.

    Populismus/Aktionismus/Naivität/Erheischung von Sympathie, die keiner mehr für sie hat.

    Zur Verfassungskonformität:
    Es steht einem Verein (so er denn noch eineist) zu, gewisse Gruppen auszuschließen.
    Bei uns kommt zB. niemand mit Thor Steinar-Kleidung rein; oder wer irgendwelche rechten Symbole trägt.
    Da anzusetzen wäre ehrlicher, als “demokratische” Parteien auszuschließen.

    • Skeptiker 24. Januar 2018 um 19:50 Uhr - Antworten

      Ich habe mich auch gefragt, wie der HSV eigentlich feststellen will, ob jemand AfD-Mitglied ist. Hat man Zugriff auf irgendwelche Mitgliederdateien? ??? Das ist zwar gar nicht umsetzbar, aber es wird erstmal ein Antrag gestellt und auch zugelassen. Sagt schon wieder alles über die Kompetenz der Führungskräfte.

  6. Sag' Tschüss Dino 24. Januar 2018 um 18:54 Uhr - Antworten

    Wenn ich das lese, möchte ich nun noch mehr, dass der HSV absteigt und es einen krachenden aber reinigenden Neuaufbau gibt:

    https://www.gmx.net/magazine/sport/fussball/bundesliga/markus-gisdol-ex-trainer-hsv-verdient-klassenerhalt-32765030

  7. Oberberger 24. Januar 2018 um 18:58 Uhr - Antworten

    Peinlich, peinlich. Doppelte Verneinung überlesen und einen Antrag zugelassen, der gegen das Grundgesetz verstößt.
    Demnächst gibt es erstmal eine Überprüfung der “rechten” Gesinnung, bevor man HSV Mitglied werden kann. In den folgenden Jahren werden dann sukzessive Linkshänder, Diabetiker, Fahrradfahrer etc, etc, auf die schwarze Liste gesetzt.
    Die politische Orientierung (sofern sie nicht ins extreme und/oder verfassungsfeindliche abdriftet) geht einen Fußballverein mit Verlaub gesagt einen Scheißdreck an.
    Derzeit scheint sich aber generell ein politisches Klima im Land zu etablieren in dem die Blockwarte und Gutmenschen die alte Gesinnungsschnüffelei längst überstanden geglaubter Diktaturen wieder aus der Mottenkiste holen.

  8. HamburgerJung70 24. Januar 2018 um 20:13 Uhr - Antworten

    Dass der Antrag schludrig gestellt ist… jupp.

    Aber hier mit der Verfassungskeule zu kommen… uiuiui. Zunächst ist der “Staat” Adressat des Grundrechtes, d.h. man kann sich auf das GG berufen, um sich gegen den Staat zu wehren. Hier agiert ein Verein. Richtig ist, dass das GG zugleich eine Art Wertekanon ist und es deshalb unzählige Gesetze gibt, über die diese Werte geschützt werden (z.B. StrafG, UrhG usw.). auf diese kann man sich berufen, wenn es gegen nicht-staatliche “Personen” geht.

    Gleichwohl bliebe ein verfassungsfeindliches Handeln des Vereins ggf. nicht folgenlos (Stichwort: Aberkennung der Gemeinnützigkeit), so dass ich nicht sicher bin, ob der Antrag (abgesehen von der doppelten Verneinung) klug formuliert ist. Was ich aber auf jeden Fall denkbar halte, ist eine Regelung zu finden, um eine AfD-Funktionären das Leben organisatorisch schwer zu machen. Aber das ist hier ja kein Staatsrechtsformum.

    Entscheidend ist für mich, dass ich jemanden habe, dem ich es schon ob seines Alters abnehme, dass diese Bewegung für ihn unerträglich ist. Es ist eine Sache, dass Parteiverbote bei uns (zu recht) extrem schwierig sind. D.h. aber nicht, dass man so tun muss, als handle es sich hier um eine “normale” Partei. Ich will hier keine Diskussion über Ziele oder Argumente dieser Partei provozieren. Aber es ist unbestritten, dass die Partei nicht nur einzelne Mitglieder hat, die ein derart rechtsradikales und völkisches Weltbild propagandiert, dass damit die (sehr weiten) Grenzen der Meinungsfreiheit nicht nur ausgetestet werden. Und es ist eine Partei, die Provokation und Grenzverletzungen nachweislich als Parteistrategie nutzt und im Zweifel nicht nur unfähig, sondern (schlimmer) unwillig ist, den Zuvorgenannten Grenzen zu setzen.

    Und ja, der Antrag ist formal unglücklich. Inhaltlich kann ich es aber verstehen, dass es Menschen gibt (gerade wenn sie die Auswirkungen des Krieges noch viel deutlicher miterlebt haben), die ein Zeichen setzen wollen. Auch wenn sie die spätere Diskussion “Wie-konntet-ihr-nur-wie-Schäfchen-zu-gucken?” im Zweifel nicht mehr miterleben.

    • bastian 25. Januar 2018 um 08:54 Uhr - Antworten

      +1
      Danke!

      • Gravesen 25. Januar 2018 um 08:58 Uhr - Antworten

        Das ändert nichts an den rechtlichen Tatsachen, unabhängig davon, dass ich die Motive des Herrn Gottschalk ernsthaft anzweifel. Vielleicht sagt euch der Name nicht viel, mir sagt er eine ganze Menge, besonders im Zusammenhang mit HSV+ und AR-Maulwürfen.

  9. Weltmeister. 24. Januar 2018 um 21:01 Uhr - Antworten

    a) verstößt der Antrag gegen das Grundgesetz
    b) ist die AFD – Stand jetzt – eine verfassungskonforme Partei
    c) sollte es der Zweck eines Vereins sein niemanden auszugrenzen, sondern für Integration jeglicher Art zu sorgen. Ein guter Verein zeichnet sich dadurch aus, dass er Problemmenschen auffängt und im Idealfall dazu beiträgt, dass diese Menschen auf den guten Pfad des Lebens zurückfinden
    d) wenn man denn meint Leute auszugrenzen: Was ist mit (anderen verurteilten) Kriminellen? Fliegen künftig dann alle verurteilten Knackis und Straftäter achtkantig raus?
    Was ist mit all den Räubern, brutalen Schlägern, Krawallmachern, Linksextremisten, Kinderschändern, Tierfickern/Quälern, Umweltsündern, Totschlägern, Mördern …?

    Sind die allesamt „besser“ und „mehr wert“ als ein politisch-verbitterter Rostocker im Hawaii-Hemd, der sich aus geistiger Umnachtung für das Parteiheft der Rattenfänger entschieden hat?

    Sorry, aber das ist völlig geisteskrank und realitätsfern.

  10. Kerberos 24. Januar 2018 um 21:05 Uhr - Antworten

    Leider geht hier doch Einiges durcheinander:
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    Grundsätzlich ist ein Verein nicht verpflichtet, “Jeden” als Mitglied aufzunehmen; auch nicht der gemeinnützige Verein. Voraussetzung ist jedoch eine Bestimmung in der Satzung, dass das Präsidium über die Annahme eines gestellten Antrags auf Mitgliedschaft entscheidet. Dies ist in der Satzung des HSV so auch entsprechend festgelegt.
    .
    Die Entscheidung auf Annahme/Ablehnung eines Antrags darf das Präsidium jedoch, zwingend nachprüfbar, ausschließlich auf der Grundlage der Satzungsbestimmungen treffen. Und hier ist beim HSV lediglich geregelt: “Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.”. Die Satzung des HSV kennt schlicht keine Gründe, einen Antrag auf Mitgliedschaft durch das Präsidium abzulehnen.
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    Bevor das Präsidium des HSV also überhaupt einen Antrag auf Mitgliedschaft ablehnen kann, bedarf es als Grundlage für eine solche Ablehnung zuvorderst eine Satzungsänderung durch die normiert wird, welche Merkmale eines Antragstellers konkret zur Ablehnung eines Antrags auf Mitgliedschaft durch das Präsidium führen können.
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    Der Antrag ist schlicht unsinnig, da er das Präsidium verpflichten soll, Antragsteller die Mitgliedschaft im HSV mit einer Begründung zu verwehren, welche im Widerspruch zur aktuell geltenden Satzung steht (JEDER kann Mitglied werden, denn hier sind KEINE Ablehnungsgründe für einen Antrag auf Mitgliedschaft normiert).
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    Selbstverständlich kann der HSV in die Satzung aufnehmen, dass verfassungsfeindliches Verhalten (Gesinnung) von Antragstellern zur Ablehnung eines Antrags durch das Präsidium führen kann. Nur muss ein solches Verhalten (Gesinnung) konkret dem Antragsteller zurechenbar sein. Dies kann regelmäßig auch bei einer Mitgliedschaft des Antragstellers in einer verbotenen Gruppierung angenommen werden. Nicht jedoch bei einer Mitgliedschaft in einer zur Bundestagswahl zugelassenen Partei, selbst wenn zweifelsfrei feststeht, dass andere Mitglieder dieser Partei sich verfassungswidrig verhalten.
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    Die Einführung von Sippenhaft ist ist keinen Deut besser als Rassismus.
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    • Wormfood 25. Januar 2018 um 11:09 Uhr - Antworten

      Sippenhaftung, nicht Sippenhaft. Es wird ja keiner eingesperrt.

      In §9 steht: “Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.” Und weiter: “Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet das Präsidium innerhalb von vier Wochen nach Eingang.” Ich sehe nirgends, dass einem Aufnahmeantrag zwangsläufig stattgegeben werden muss. Ein Aufnahmeantrag könnte auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

      Weiterhin heißt es: “Ein Mitglied, dass gegen die Interessen des Vereins oder gegen diese Satzung gröblich verstoßen hat, das sich grob unsportlich verhält oder dass durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins dessen Ansehen schädigt, kann durch Beschluss des Präsidiums aus dem Verein ausgeschlossen werden.”

      Das ist so allgemein gehalten, dass man damit nicht nur den Pyrowerfer oder Stadionschläger rauswerfen kann, sondern auch jemanden, der ausländerfeindliche Parolen von sich gibt.

      • Kerberos 25. Januar 2018 um 12:45 Uhr - Antworten

        Der Ausdruck “Sippenhaft” wurde schon im geschichtlichen Zusammenhang mit Rassismus bewußt gewählt.
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        Auch sonst irrst Du. Es ist ein Postulat an Jedermann als ein Rechts aus der Satzung, Mitglied im HSV werden zu können. Dieses persönliche Recht kann auch nur durch Satzungsrecht eingeschränkt werden (wird es aber eben nicht), nicht jedoch durch eine unsubstantiierte Präsidiumsentscheidung auf der Basis politischer Willkür.
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        Dennoch gibt es objektive Sachgründe ausserhalb der Persönlichkeit des Antragstellers, die es dem Präsidium ermöglichen müssen, einen Aufnahme-Stopp im Ganzen oder in Teilen für Abteilungen (z.B. auf Grund mangelnder Kapazität) durchführen zu können.
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        Die Auslegung der Frankfurter Satzung durch deren Präsidenten ist ganz dünnes Eis und kann mit noch nicht absehbaren Folgen auch noch mächtig nach hinten los gehen. So nimmt z.B. der HSV gerne von allen Hamburgern ein Stadion samt Grundstück als 1,-€-Geschenk und schließt dann ganze Bevölkerungsteile nach politischem Gutdünken des Präsidiums ohne in der Satzung normierte Ausschlussgründe von der Mitgliedschaft im HSV aus?
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        Will man die Aufnahme als Mitglied im HSV von persönlichen Eignungsvoraussetzungen abhängig machen, so muss man die Ausschlusskriterien in der Satzung als Grundlage von ablehnenden Präsidiumsentscheidungen auch normiert haben. Das ist grundsätzlich durchaus möglich, jedoch nur sehr schwer umsetzbar.
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        Besser ist es, Augen und Ohren offenzuhalten und bei dem kleinsten Anzeichen von Rassismus im konkreten Fall knallhart mit einem Ausschluss wegen vereinsschädigendem Verhalten und Stadionverbot zu reagieren.
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  11. Akkarin 24. Januar 2018 um 22:41 Uhr - Antworten

    Die Diskussion gab es ja schon ein paar Tage in Frankfurt. Dort haben 2 AfD Politiker mit Sitz im Hessischen Landtag Aufnahmeantrage gestellt, nach dem der Präsident öffentlich verkündet hat, dass fuer AfD Wähler und Mitglieder kein Platz bei der Eintracht sei.

    Die Empörung war natürlich die gleiche, aber tatsächlich darf Eintracht Frankfurt e.V Mitgliedsantrage gem. Satzung ohne Begründung einfach ablehnen. Kann man ja in Hamburg drueber nachdenken, ob eine solche Satzungsanderung gewünscht ist.

    Und es geht auch nicht um eine Art der Gesinnungspolizei, sondern um eine klare Ansage des Vereins an die Anhänger: Man kann nicht einen Boateng auf den Raengen supporten und Montagsabends beim Stammtisch fordern Ausländer bitte nicht in unsere Nachbarschaft.

  12. Bidriovo 24. Januar 2018 um 22:54 Uhr - Antworten

    Dieser Antrag ist g