Ein Gastblog von Kerberos 

Es ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht wirklich nur schwer zu ertragen, wie die bisherigen Spielerverkäufe des HSV wahrgenommen und kommentiert werden. Nur zu gut lassen sich doch die faktischen Umstände und desaströsen Folgen der bisherigen Spielerverkäufe des HSV an den Beispielen von S. Walace oder auch A. Hahn erkennen:

Mit dem „Verkauf“ des Spielers S. Walace realisiert der HSV einen Transfer-Erlös in Höhe von € 6 Mio. Dieser Spieler wurde einst jedoch durch K.-M. Kühne finanziert, dem daher durch diesen vorzeitigen „Verkauf“ des Spielers nunmehr ein Anspruch (und daraus resultierend eine Forderung) gegenüber dem HSV aus Besserungsabrede in Höhe von € 6 Mio. entsteht. Der „Verkauf“ von S. Walace ist aus Liquiditäts-Sicht für den HSV also ein „Null-Summen-Spiel“. Man „spart“ jedoch beim HSV nun künftig zumindest das Grundgehalt für einen ansonsten auf der Tribüne sitzenden Spieler. Aber ist dies wirklich ein Grund zum Jubeln und Hüpfen?

Mitnichten. Denn in der Bilanz des HSV wird dem Transfer-Erlös in Höhe von € 6 Mio. eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von € 6.2 Mio. gegenüberstehen (der „Restbuchwert des Spielers“ S. Walace). Darüber hinaus wird der Anspruch von K-M Kühne aus Besserungsabrede in Höhe von € 6 Mio. als außerordentlicher Aufwand in der Bilanz zu berücksichtigen sein. In der Bilanz wird daher dem Transfer-Erlös in Höhe von € 6 Mio. ein Gesamtaufwand in Höhe von € 12.2 Mio. gegenüberstehen. Und dies bedeutet in der Gesamtschau dieses Transfers einen satten Verlust für den HSV in Höhe von € 6.2 Mio. – mitnichten also ein Grund zum Jubeln oder Hüpfen.

Und die Gehaltseinsparungen bei S. Walace für den HSV? Sind natürlich auf die nächsten Jahre gegeben, aber wahrlich mit einem bilanziellen Verlust in Höhe von € 6.2 Mio. eben doch sehr, sehr teuer erkauft – da hätte man S. Walace auch noch einige Jahre bei seinem Grundgehalt auf die Tribüne setzen und auf „Einsicht und Besserung“ bei dem Spieler warten können.

Bisherige Spielerverkäufe des HSV:

Spieler

außerplanmäßige Abschreibung

Transfer-Erlös

außerordentlicher

Aufwand

Ergebnis

Hahn, Andre

-4.500.000

3.000.000

-3.000.000

-4.500.000

Walace, Silva

-6.200.000

6.000.000

-6.000.000

-6.200.000

Waldschmidt, L.

-650.000

5.000.000

-1.300.000

3.050.000

Mathenia, Chr.

-265.000

500.000

0

235.000

Gesamt:

( -11.615.000)

( 14.500.000)

( -10.300.000)

-7.415.000

Ähnlich verhält es sich beim „Verkauf“ des Spielers A. Hahn. Auch dieser Spieler wurde einst von K-M Kühne finanziert, so dass dem Transfer-Erlös in Höhe von € 3 Mio. eine aus Besserungsabrede resultierende Forderung des K-M Kühne in Höhe von € 3 Mio. gegenüber steht. Also bleibt auch bei diesem Transfer erneut kein Geld für den HSV.

In der Bilanz des HSV wird dem Transfer-Erlös in Höhe von € 3 Mio. daher auch hier ein außerordentlicher Aufwand in Höhe von € 3 Mio. durch die Forderung des K-M Kühne und zudem noch eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von € 4.5 Mio. für den Spielerabgang A. Hahn (Restbuchwert) gegenüberstehen. Ins Gesamt wird also für den Spielertransfer A. Hahn ein „Verlustgeschäft“ in Höhe von € 4.5 Mio. auszuweisen sein.

Und dies muss doch zwangsläufig die Frage aufwerfen: warum „verkauft“ der HSV die Spieler A. Hahn und S. Walace mit einem bilanziell bereits in der nächsten Saison wirksam werdenden Verlust in Höhe von € 10.7 Mio.? Mögliche künftige Gehaltseinsparungen oder Schaffung von Liquidität können nicht die betriebswirtschaftlichen Gründe sein, zumal die jährlichen Gehaltseinsparungen bei den Grundgehältern deutlich geringer als der bilanzielle Verlust ausfallen und die aus diesen Transfers erzielten Einnahmen überdies an K-M Kühne gehen und somit dem HSV kein Geld in die Kasse bringen.

Für diesen betriebswirtschaftlichen Irrsinn beim HSV bleibt zwangsläufig nur eine Erklärung. Dem HSV steht das Wasser bereits heute vor Saisonbeginn mehr als nur bis zum Hals. Der HSV ist vielmehr bereits in solcher Vollendung mittellos, dass für ihn wirklich jedes auch noch so geringe sofort „eingesparte“ Monatsgehalt einfach existenziell notwendig ist – ganz gleich, was auch immer es am Ende den HSV kosten mag. Na, und wenn das denn für einen wahren HSV-Fan kein Grund zum Jubeln und Hüpfen sein soll . . .

Und für alle rosa Hüpfer, die nun vielleicht noch meinen, sie könnten zumindest ja noch die „Leihe“ von B. Wood abfeiern. Weit gefehlt. Denn B. Wood verbleibt durch diese „Leihe“ selbstverständlich dem HSV als immaterielle Sachanlage erhalten und insofern wird für B. Wood in der nächsten Saison auch die planmäßige Abschreibung in Höhe von € 875.000,- als Aufwand vorzunehmen sein. Anders ausgedrückt: nur wenn der Erlös aus einer Leihgebühr mindestens € 875.000,- übersteigt, ergeben sich für den HSV aus diesem Leihgeschäft mit B. Wood keine weiteren Verluste.

Und was für eine Ironie des Schicksals. Betriebswirtschaftlich stellt sich tatsächlich für den HSV, trotz Finanzierung durch K-M Kühne, bisher nur der „Verkauf“ von L. Waldschmidt in der Gesamtschau mit einem Ertrag von € 3 Mio. als „lohnendes Geschäft“ dar. Ausgerechnet der L. Waldschmidt, den einst der umstrittene V. Struth als seinen Klienten beim HSV unterbrachte. Das ist doch wirklich einmal ein Grund zum sinnbefreiten Hüpfen.