Ein Gastblog von „Kerberos“

Also wirklich „Neues“ gibt es in Sachen Bilanzen vom HSV eigentlich nicht zu berichten. Wieder einmal und erneut ein mittels unerträglichen Fabulierens am Ende dann nach Auffassung des Finanz-Vorstands „erklärbarer“ Bilanzverlust in Höhe von ca. 6 Mio. für die Spielzeit 2017/18 und mit dem planmäßigen Abbau der Schulden sei man auf einem zwar schwierigen, aber doch hoffnungsvollen Weg in die Zukunft – naja, zumindest eigentlich. Denn beim HSV ist es unter dem Vorstandmitglied F. Wettstein, einem der letzten Erfüllungsgehilfen des Finanz-Emigranten K.-M. Kühnes in der Chef-Etage des HSV, bereits zur verlässlichen Normalität geworden, dass dieser Finanz-Jongleur seine in den Bilanzen veröffentlichten Prognosen für das Folgejahr stets nicht erfüllen kann (oder darf) und so Jahr für Jahr unter der schützenden Hand des Schweizer Patriarchen beim HSV ein nachhaltiges Finanz-Desaster nach dem Anderen produziert.

In der Sache nicht „neu“, aber im Grad an Absurdität bekommen allerdings die linkischen Erklärungsversuche des F. Wettsteins zum Bilanz-Verlust 2017/18 von knapp 6 Mio. nun eine bisher noch nicht dagewesene „Qualität“, die dem pathologischen Schwachsinn tatsächlich bereits sehr nahekommt. So etwa, wenn der Finanz-Vorstand die durch die Abgänge im Spieler-Kader bedingten „außerplanmäßigen Abschreibungen“ als einen wesentlichen Effekt für das unerwartete Bilanz-Minus darzustellen sucht. Versucht hier F. Wettstein durch die Verwendung des Fach-Terminus „außerplanmäßig“ allen Ernstes dem „ungebildeten Volk“ zu suggerieren, dass diese „außerplanmäßigen Abschreibungen“ durch Spieler-Verkäufe wie eine der biblischen Plagen aus heiterem Himmel über den HSV kamen und für den Finanz-Akrobaten F. Wettstein daher weder vorhersehbar noch planbar gewesen waren?

„Außerplanmäßigen Abschreibungen“

Erwirbt ein Klub einen Spieler, so wird die gezahlte Transfersumme als Vermögenswert in die Bilanz eingestellt und dieser Vermögenswert ist über die erstmals vereinbarte Laufzeit des Spielervertrages jährlich in gleichen Teilbeträgen als „Wertminderung“ abzuschreiben. Für jeden Spieler wird daher bereits mit dem Transfer ein Abschreibungsplan über die Laufzeit des Spielervertrages aufgestellt. Dieser Abschreibungsplan bleibt auch im Fall einer vorzeitigen Vertragsverlängerung des Spielers unverändert bestehen. Die jährlich abzuschreibenden Teilbeträge werden hierbei als „planmäßige“ Abschreibung bezeichnet. Erfüllt der Spieler seinen Vertrag, so ist der Spieler bei „planmäßiger“ Abschreibung am Ende der (ursprünglich) vereinbarten Vertragslaufzeit also vollständig „abgeschrieben“.

Veräußert ein Klub nun einen Spieler vor dem vereinbarten Ende des Spielervertrages, so verbleibt in der Bilanz des Klubs zwangsläufig noch ein nicht „planmäßig“ abgeschriebener Vermögenswert für den Spieler stehen. Dies ist selbstverständlich zu korrigieren, denn ein bereits veräußerter Spieler kann nicht mehr Vermögenswert eines Klubs sein. Als Korrektur erfolgt daher eine „außerplanmäßige Abschreibung“ entsprechend dem in der Bilanz noch ausgewiesenen Vermögenwertes.

„Außerplanmäßig“ bedeutet im Zusammenhang mit der Abschreibung von Spielerwerten also keineswegs unvorhersehbar oder unplanbar, zumal „außerplanmäßige Abschreibungen“ auf Spielerwerte unabhängig von erzielten Transfer-Erlösen (diese werden seperat als Transfer-Entschädigungen unter den Umsatzerlösen erfasst) sind. Vielmehr können die bei Veräußerung eines Spielers vorzunehmenden „außerplanmäßigen Abschreibungen“ bereits aus dem mit dem Erwerb des Spielers aufgestellten Abschreibungsplan für jeden Zeitpunkt über die gesamte Vertragslaufzeit entnommen und kalkuliert werden.

Das ist auch keine Raketenwissenschaft, sondern schlichtes Handwerk der Unternehmensführung bei der Veräußerung von Vermögenswerten. Was also versuchen dieser F. Wettstein und seine Schergen aus der Finanz-Abteilung hier vorzugaukeln?

Die positiven Botschaften des Märchenonkels

Ein gerütteltes Maß an Stolz ist den Worten von F. Wettstein zu entnehmen, wenn er berichtet, dass es auch positive Nachrichten vom HSV zu vermelden gebe. Zum einen hätte der HSV den planmäßigen Schuldenabbau weiter vorangetrieben und zum anderen das Eigenkapital gestärkt. Dem geneigten Leser muss sich dabei aber doch zwangsläufig die Frage aufdrängen, wie dies alles zusammen gegangen sein soll. Ein HSV, der sich eigentlich über die gesamte letzte Spielzeit mit Liquiditätsengpässen herumschlagen und am Ende einen Bilanz-Verlust von knapp 6 Mio. ausweisen musste, konnte ohne eine Kapitalerhöhung seine Verbindlichkeiten reduzieren und sein Eigenkapital stärken? Unweigerlich schießen einem dabei Gedanken von epochaler Bedeutung wie der unbefleckten Empfängnis der heiligen Mutter Maria durch den Kopf. Ja, dieser F. Wettstein muss wahrlich ein Tausendsassa sein – ein Magier der Zahlen, dem offenbar immer wieder aufs Neue die Quadratur des Kreises gelingt. So zumindest noch die Meinung der Hamburger Medien bis vor wenigen Tagen nahezu unisono. Oder ist dieser F. Wettstein nicht doch nur ein profundes Prachtexemplar aus der Spezies profaner Scharlatane?

Denn bereits vor Jahren wurde hier im Arena-Blog die Zauberformel des F. Wettstein entschlüsselt. „Forderungsverzicht mit Besserungsschein“ heißt das Zauberwort des F. Wettstein, mit dem er immer wieder die Bilanzen des HSV pimpte.

Das Prinzip dahinter ist sehr einfach und wenig intelligent. Der Gönner K.-M. Kühne stellt dem HSV zweckgebundene Darlehen zur Verfügung. Ein Vorgang der keinen Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung des HSV hat.

Nun erklärt der Gönner K.-M. Kühne für seine Darlehen gegenüber dem HSV einen Forderungsverzicht, wobei er diesen Forderungsverzicht von der Gewährung eines Besserungsscheins durch den HSV abhängig macht. Der Forderungsverzicht des K.-M. Kühne entfaltet nun nahezu zauberhafte Wirkung. Durch den Forderungsverzicht des K.-M. Kühne verschwinden wie von Zauberhand zum einen die Darlehensverbindlichkeiten aus der Bilanz des HSV und zum anderen ist dieser Forderungsverzicht auch noch ein außerordentlicher Ertrag für den HSV, der die Gewinn- und Verlustrechnung positiv beeinflusst. Das ist tatsächlich wie „Malen nach Zahlen“ für Erwachsene.

Losgelöst vom Forderungsverzicht schließen nun der HSV und der Gönner K.- M. Kühne noch eine eigenständige, separate Vereinbarung, dass bei Eintritt eines frei vereinbarten Ereignisses dem Gönner K.-M. Kühne ein Anspruch über eine vereinbarte Summe gegenüber dem HSV entstehen soll. Diese Vereinbarung wird als Besserungsschein bezeichnet und ersetzt sozusagen das für den Gönner durch Forderungsverzicht „verlorene“ Darlehen.

Dieser Besserungsschein ist, im Gegensatz zu einem gewährten Darlehen, nur eine Eventual-Verbindlichkeit und keine Verbindlichkeit. Dies hat den Vorteil, dass ein Besserungsschein nicht in die Bilanz-Verbindlichkeiten des HSV eingeht, sondern lediglich im Text der Bilanz auf das Bestehen einer solchen Eventual-Verbindlichkeit hingewiesen werden muss.

Tritt nun jedoch das im Besserungsschein vereinbarte Ereignis tatsächlich ein, ist die Party vorbei und es kommt für den HSV knüppeldick. Denn mit Eintritt des vereinbarten Ereignisses entsteht dem Gönner K.-M. Kühne gegenüber dem HSV ein neuerlicher Anspruch auf die vereinbarte Summe, die in die Bilanz des HSV als außerordentlicher Aufwand eingeht und damit die Verluste des HSV erhöht. Und selbstverständlich erhöhen sich auch die Verbindlichkeiten des HSV wieder. Der Kater nach der Party ist hier also Programm.

Die simplen Bilanz-Tricksereien des F. Wettstein, mit denen dieser von den Medien gehypte Wunderknabe der Finanzen bereits seit Jahren die Bilanzen des HSV pimpt, sind nun wahrlich weit entfernt von der Quadratur des Kreises. Sie erinnern eher an die Tricks schmuddeliger Hütchen-Spieler.

In der aktuellen Bilanz des HSV werden alleine für das Bilanzjahr 2017/18 verlustmindernde Forderungsverzichte in Höhe von über 27 Mio. ausgewiesen. Ohne diese ominösen Forderungsverzichte des Gönners K.-M. Kühne hätte der HSV einen Bilanzverlust von satten 33 Mio. ausweisen müssen – dies entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, das seit Kurzen in der Bilanz (leider) nicht mehr gesondert ausgewiesen werden muss.

Und selbstverständlich reduzieren sich durch diese Forderungsverzichte auch die in der Bilanz auszuweisenden Verbindlichkeiten, wodurch, wie von Geisterhand, natürlich das Eigenkapital gestärkt wird. Alles kein Hexenwerk, sondern nur billige Hütchen-Spieler-Tricks. Denn durch die mit den Forderungsverzichten gewährten Besserungsscheine erhöhen sich die Eventual-Verbindlichkeiten. Die aber haben ja den Vorteil, dass sie eben, gut versteckt im Text, dem oberflächlichen Betrachter nicht sofort ins Auge fallen. Noch ist letztmalig für die Bilanz 2017/18 Party-Time ausgerufen. Doch bereits in der nächsten Bilanz für die Saison 2018/19 wird es das böse Erwachen mit einem kräftigen Kater geben. Der Gründe dafür ist recht einfach: es bestehen aktuell keine für einen Forderungsverzicht geeigneten Darlehen des K.-M. Kühne mehr und es sind die ersten vereinbarten Ereignisse aus Besserungsscheinen durch den Transfer von Spielern bereits eingetreten. Man darf sich also bereits heute auf das Aufräumen nach der großen Sause freuen.

Mindestens 150 Mio. zusätzliches Eigenkapital benötigt der HSV

„Die Bilanzergebnisse der HSV AG haben sich von den Geschäftsvorfällen des Unternehmens bereits vollständig entkoppelt und werden eigentlich einzig noch durch Bilanzkosmetik und Forderungsverzicht bestimmt. Die spannende Frage wird jedoch sein, wo denn am Ende das benötigte Geld eigentlich herkommen soll. Denn während die Verluste aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit real sind, bringen die Forderungsverzichte und sonstigen Tricksereien nicht einen einzigen Cent in die Kasse.“ Der vorstehende Passus wurde aus einem Gastbeitrag im Arena-Blog vom November 2017 unverändert kopiert – die dort getroffenen Aussagen haben auch heute noch uneingeschränkt Gültigkeit.

Der HSV weist zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten von 85 Mio. und Rückstellungen von 9 Mio. – mithin 94 Mio. – aus, denen lediglich ein Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen und Kassenbestand) von 13 Mio. gegenüber steht.

Überdies bestehen ausweislich der Bilanz aktuell Eventual-Verbindlichkeiten allein aus gewährten Besserungsscheinen in Höhe von 50 Mio. Nicht berücksichtigt wurden bei den Eventual-Verbindlichkeiten sonstige finanzielle Verpflichtungen, ins Besondere keine steuerlichen Eventual-Verbindlichkeiten.

Und selbstverständlich hat der HSV sich in guter Tradition auch in der Saison 2017/18 wieder Vorschüsse von über 21 Mio. auf die Einnahmen der aktuellen Saison auszahlen lassen und diese bereits verprasst. Tja; zu dumm auch, dass man die Spieler letzte Saison nicht mit billigen Bilanz-Tricks bezahlen konnte – es wäre wohl eine leistungsgerechte Bezahlung für den dargebotenen Rumpel-Fußball gewesen.

Bringt man darüber hinaus noch in Ansatz, dass für die laufende Saison 2018/19 ein Fehlbetrag zwischen 20 Mio. und 40 Mio. seitens des HSV bereits für möglich gehalten wird und der HSV im Fall eines Aufstiegs auch noch kräftigst in eine erstliga-taugliche Mannschaft investieren müsste, so wird sehr schnell deutlich, dass der HSV tatsächlich mindestens 150 Mio. zusätzliches Eigenkapital benötigt. Und dies besser heute als morgen.

Schlussbemerkung

Sicherlich findet es seine Berechtigung, D. Beiersdorfer als die grauenhafte Fratze des HSV-Niedergangs zu sehen und es ist nicht nachvollziehbar, dass ein D. Beiersdorfer noch heute in den Reihen des HSV herumschwänzelt und sich immer wieder Schulterklopfer für ihn finden.

Man darf dabei aber F. Wettstein nicht vergessen. Ein Mann, der seine Expertise bereits bei 1860 München und Alemannia Aachen nachhaltig unter Beweis gestellt hatte und dann nicht zuletzt auf Grund eben seiner Vita von K. Gernand als Finanz-Vorstand für den HSV ausgesucht wurde. Ein Blick auf den finanziellen Status Quo des HSV vor diesem Hintergrund lässt eigentlich nur die Schlussfolgerung zu, dass F. Wettstein zwar stets vom HSV bezahlt wurde, aber zu keiner Zeit für den HSV gearbeitet hat. Denn es waren und sind die dubiosen Finanzierungs-Modelle des F. Wettstein mit K.-M. Kühne, die dem Schweizer Finanz-Emigranten mit der Tarnkappe des HSV-Gönners bis heute bereits Besserungsscheine im Wert von 50 Mio. in die Hände spielten. Besserungsscheine mit dem perfidem „Erpressungspotential“ einer stets drohenden Vollstreckung durch den vermeintlichen Gönner. Und daher sind es eben gerade diese Besserungsscheine, die K.-M. Kühne die faktische Kontrolle über den HSV noch auf Jahre hinaus bescheren. Nein, F. Wettstein ist weit mehr als ein fabulierender Märchenonkel – dieser F. Wettstein ist die schwarze Seele des HSV.