Ein Gastblog von Kerberos

… und Lügner in der Führungsriege des HSV eine lange Tradition. Dies mag ein Rücksprung in das Jahr 2012 besonders gut veranschaulichen. Ein Rücksprung in jenes Jahr 2012, in welchem dem Präsidium um den „Schweber“ C.-E. Jarchow erst das ganze Ausmaß der Hinterlassenschaft an kurzfristig rückzahlbaren Verbindlichkeiten des bereits ein Jahr zuvor „entsorgten“ Präsidenten B. Hoffmann in seiner ganzen, für den HSV existenzgefährdenden, Brutalität offenbar wurde. Denn es war offensichtlich geworden, dass der HSV die auf ihn zurollenden Forderungen würde aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln des normalen Vereins-Etats, auch bei Ausschöpfung aller sich bietenden Einsparungsmöglichkeiten, niemals würde bedienen können.

Aber da gab es ja noch die HSV-Jubiläums-Anleihe, mit deren Hilfe der HSV seinen opferwilligen Fans sage und schreibe € 17,5 Millionen für den Bau eines modernen Nachwuchs-Leistungs-Zentrums aus dem Kreuz geleiert hatte. Dabei mag es aus heutiger Sicht dahingestellt sein, ob „Jemand“ in weiser Vorausahnung der glücklichen Fügung nachgeholfen hatte oder es tatsächlich einfach nur purer Zufall war: aus dem Emissionsprospekt ließ sich tatsächlich bei entsprechender Verständigkeit und mit viel gutem Willen herauslesen, dass die mittels der HSV-Jubiläums-Anleihe eingesammelten Gelder der Fans vom amtierenden Präsidium auch zu anderen Zwecken als dem Aufbau eines Nachwuchs-Leistungs-Zentrums eingesetzt werden durften. Das Ergebnis ist hinlänglich bekannt. Schlussendlich waren die € 17,5 Millionen an Fan-Geldern in Windeseile durch das Stopfen unzähliger Etat-Löcher verausgabt, ohne dass auch nur die Aufstellung eines profanen Bauzauns mit Dixie-Klo einen Hinweis auf die Entstehung eines Nachwuchs-Leistungs-Zentrums gegeben hätte.

An dieser Stelle sei ein Einschub erlaubt, der mit einem weiteren Märchen aufräumt. Im Jahre 2014 wurde im Zuge der Ausgliederung im Hinblick auf die Verwendung der Gelder aus der HSV-Jubiläums-Anleihe bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eine Strafanzeige gegen das ehemalige Präsidium des HSV gestellt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte es zum damaligen Zeitpunkt jedoch abgelehnt, in dieser Sache ein Ermittlungsverfahren zu öffnen. Aus dieser Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde des Öfteren fälschlicherweise hergeleitet, die Staatsanwaltschaft Hamburg hätte das Handeln des vormaligen Präsidiums auf Strafwürdigkeit geprüft und im Ergebnis für rechtskonform erachtet. Dies ist ein, insbesondere von den damaligen Protagonisten, immer wieder gern erzähltes Märchen. Denn aus der Begründung der Staatsanwaltschaft Hamburg ergibt sich unzweifelhaft, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg sich in keiner Weise mit einer „Zweckentfremdung“ der HSV-Jubiläums-Anleihe durch das damalige HSV-Präsidium befasst hatte.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte vielmehr weder einen eingetretenen noch einen zu erwartenden Vermögensschaden für die Zeichner der HSV-Jubiläums-Anleihe erkennen können. Denn zum einen hatte der HSV die fälligen Zinsen an die Zeichner der HSV-Jubiläums-Anleihe regelmäßig fristgerecht ausgekehrt und zum anderen war, unmittelbar nach der Ausgliederung im Jahr 2014, auch nicht zu erwarten, dass den Zeichnern der HSV-Jubiläums-Anleihe künftig die Zinsen auf die Anleihe oder deren Rückerstattung am Ende der Laufzeit vorenthalten werden würde. So die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Hamburg im Jahr 2014 zur Nichteröffnung eines Ermittlungsverfahrens. Mit der Frage nach der Rechtmäßigkeit, inwieweit das Präsidium eines Vereins bei seinen Mitgliedern und Fans an  Verwendungsversprechen gebundene Finanzmittel für eine Zukunftsinvestition einwerben darf und anschließend mit dem eingeworbenen Geld tatsächlich jedoch nur Etatlücken des laufenden Vereinshaushalts deckt, war die Staatsanwaltschaft Hamburg überhaupt nicht befasst.

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Die Mär um „die neue Fan-Anleihe“ der HSV Fußball AG:

Heute jedenfalls bewirbt eben dieser ehemalige Präsident B. Hoffmann nun als amtierender Vorsitzender des Vorstands der HSV Fußball AG die Neuemissionen einer HSV-Fan-Anleihe, die nach seinen Aussagen mit einem Volumen von max. € 17,5 Millionen ausschließlich zur Ablösung dieser HSV-Jubiläums-Anleihe aus dem Jahr 2012 verwendet werden wird – jener unsäglichen HSV-Jubiläums-Anleihe, mit deren Erlös erst vor 7 Jahren die desaströse Schuldenlast seiner einstigen Präsidentschaft abgetragen werden musste und damit die Realisierung des geplanten Leistungs-Nachwuchs-Zentrum unmöglich wurde. Der HSV ist und bleibt tatsächlich ein einzigartiges Paradoxon.

Was sind die Aussagen eines B. Hoffmann, der kürzlich doch auch noch erklärte niemals Vorstandsvorsitzender der HSV Fußball AG werden zu wollen, gemessen am Wahrheitsgehalt eigentlich wert? Um es vorweg zu nehmen – recht wenig, denn mittels der offiziellen Anleihe-Dokumentationen wollen sich die Aussagen des B. Hoffmann beim besten Willen nicht belegen lassen.

Im Gegenteil. Es beginnt bereits mit der unbestreitbaren Tatsache, dass die HSV Fußball AG derer 2 Anleihen emittiert hat. Zum einen die „HSV-Schmuck-Anleihe“ unter der WKN „A2TROZ“ mit einem Gesamtnennbetrag bis zu € 2,5 Millionen und zum anderen die „HSV-Depot-Anleihe“ unter der WKN „A2TROY“ mit einem Gesamtnennbetrag bis zu € 17,5 Millionen – mithin ein Gesamtnennbetrag beider Anleihen zusammen bis zu € 20,0 Millionen.

Der Umstand, dass die HSV Fußball AG den Anlegern die „HSV-Depot-Anleihe“ aus „kosmetischen“ Gründen in Tranchen zur Zeichnung anbietet ist dabei unerheblich und ins Besondere bei maladen Unternehmen nicht unüblich. Hierdurch wird zum einen vermieden, den tatsächlichen, ggf. abschreckend wirkenden, Kapitalbedarf eines Unternehmens zu „plakatieren“ und zum anderen auf diese Weise schneller zu der positiven „Meldung“ einer vollständigen Zeichnung zu gelangen.

Auch die Aussage des B. Hoffman, der gesamte Erlös der Anleihe werde der Ablösung der „HSV-Jubiläums-Anleihe“ dienen, wird durch die offiziellen Anleihe-Dokumentationen unstreitig widerlegt. Explizit wird im Wertpapierprospekt (S. 43 bis S. 46) dargelegt, dass vom Gesamterlös der Anleihen an erster Stelle die Bezahlung der Emissionskosten in Höhe von taxierten € 440.000,- und an zweiter Stelle die Auskehrung der ausstehenden Zinsansprüche aus der „HSV-Jubiläums-Anleihe“ von bis zu € 1.494.390,- erfolgt. So blieben im Fall einer vollständigen Zeichnung der „HSV-Schmuck-Anleihe“ sowie der ersten Tranche der „HSV-Depot-Anleihe“ max. nur noch € 15.565.610,- für die Ablösung der „HSV-Jubiläums-Anleihe“ übrig – wenn es denn optimal laufen sollte. Nur gut, dass man bei der „HSV-Depot-Anleihe“ noch mit einer zweiten Tranche wird nachlegen können.

Abschließend mag an dieser Stelle nochmals an das Schicksal der „HSV-Jubiläums-Anleihe“ mit dem großartigen Versprechen vom Nachwuchs-Leistungs-Zentrum erinnert sein. Denn ebenso wie einstmals bei der „HSV-Jubiläums-Anleihe“ besteht auch aktuell bei der „HSV-Schmuck-Anleihe“ und der „HSV-Depot-Anleihe“ keine verbindliche Verpflichtung zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung der Erlöse aus den Anleihen. Es lassen sich lediglich unverbindliche Absichtserklärung über eine geplante Verwendung des Emissionserlöses im Wertpapierprospekt finden. Eine Anhäufung von Konjunktiven und Allgemeinplätzen. Und so führt die HSV Fußball AG diesbezüglich auf Seite 41 des Wertpapierprospekts selbst aus: „Dieser Prospekt enthält an verschiedenen Stellen in die Zukunft gerichtete Aussagen, insbesondere im Zusammenhang mit Ausdrücken wie z. B. „soll/sollen“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „derzeit“, „voraussichtlich“, „geplant“, „gegenwärtig“ usw. Dies trifft vor allem auf Aussagen zu, die sich ganz oder teilweise mit zukünftigen finanziellen Entwicklungen, sei es im Betrieb und/oder in der Branche der Emittentin, sei es gesamtwirtschaftlicher Art, mit Plänen und/oder Erwartungen in Bezug auf die künftige Geschäftsentwicklung der Emittentin oder mit ähnlichen Themen befassen.“ Man darf also gespannt sein, ob aus dem Erlös der aktuellen Anleihen die „HSV-Jubiläums-Anleihe“ wird abgelöst werden oder ob nicht bereits vorzeitig diese neuen Anleihen das Schicksal der „HSV-Jubiläums-Anleihe“ bereits sehr zeitnah teilen werden.

Die Zukunft des HSV stimmt nach wie vor wenig hoffnungsvoll. Und dies nicht nur für ein nahezu aussichtlos erscheinendes Überleben, sondern ins Besondere eben auch die Möglichkeiten eines erfolgreichen Neubeginns betreffend. Welches Vertrauen darf man in einen Vorstands-Vorsitzenden B. Hoffmann setzen, der morgens über die Erteilung einer Lizenz ohne Auflagen und Bedingungen schwadroniert, mittags über einen HSV im finanziellen Krisenmodus fabuliert und abends auf konkrete Fragen zur Situation des HSV eigentlich nur noch mit agitierter Schnappatmung zu reagieren weiß?

Dies scheint jedoch die deutlich überwiegende Mehrheit der Fans überhaupt nicht anzufechten, so lange sie denn nur Hüpfen können. Es muss tatsächlich eine recht seltsam anmutende Laune der Natur gewesen sein, den dieser Gen-Defekt der „Raute im Herzen“ zum Typus „HSV-Fan“ hat mutieren lassen. Ausgestattet mit signifikanter Erkenntnisresistenz und evident limitiertem Erinnerungsvermögen wird das Dogma „echter HSV´er“ mit der unbeirrbaren Konsequenz des Starrsinns gelebt und dabei die Treue zur Institution des HSV, welche geprägt ist durch Haltung und Tradition, unreflektiert durch die tumbe Gefolgschaft zum Führungs- und Spielerpersonal substituiert. Es macht einfach vollends sprachlos und man kann wirklich nur noch neidvoll nach Hannover blicken.